Sie sind berufstätig, aber Ihre Einkünfte reichen nicht aus, um eine passende Wohnung zu mieten? Oder beziehen Sie Arbeitslosengeld, es reicht jedoch nicht, um davon die Miete zu zahlen? Wenn das auf Ihre aktuelle Lebenssituation zutrifft, finden Sie auf dieser Seite die passende Hilfe.
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, kann der Staat Sie dabei unterstützen, Ihre Miete zu zahlen. In vielen Sozialleistungen ist die Übernahme der Mietkosten bereits enthalten. Doch auch wenn Sie bislang keine anderen Sozialleistungen beantragt haben, können Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens finanzielle Hilfe bei den Mietkosten erhalten.
Für den Fall, dass Sie zu wenig verdienen, um Ihre Wohnung zu bezahlen, können Sie Wohngeld beantragen.
Wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen und eine geförderte Wohnung suchen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Hier erfahren Sie, was die Voraussetzungen für einen WBS sind und wo Sie ihn beantragen können.
Falls Sie derzeit keine Arbeit haben und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dies gilt auch, wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt davon nicht bestreiten können.
Wenn Sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Sozialleistung Hilfe zum Lebensunterhalt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt vorübergehend nicht selbst und auch nicht mit der Hilfe anderer Personen, zum Beispiel einer Partnerin oder einem Partner oder Ihrer Familie, bestreiten können.