Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit.

Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.sozialplattform.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Dieser Webauftritt ist derzeit aufgrund der folgenden Inhalte mit der EN 301 549 und dem internationalen Standard Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) nur teilweise vereinbar.
An einer Behebung der nicht oder nur teilweise barrierefreien Inhalte wird derzeit gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
- teilweise fehlende oder unzureichende Textalternativen für Grafiken und Bedienelemente
- teilweise unnötig verschachtelte bzw. inkonsistente Navigation
- teilweise unbeschriftete Bedienelemente und fehlende Formularlabel
- teilweise nicht sinnvolle Reihenfolge der Überschriften
- teilweise zu geringer Kontrast zwischen Text, Grafiken und Bedienelementen zum Hintergrund
- teilweise nicht deutlich erkennbarer Tastaturfokus
- teilweise fehlerhafte Wiedergabe fremdsprachiger Inhalte durch den Screenreader
- teilweise nicht per Screenreader bedienbare kombinierte Eingabefelder
- teilweise inkorrekte Tastaturfokus-Reihenfolge in Dialogfenstern und bei Bereichswechseln
- teilweise nicht erkennbare Bedienelemente (Radiobuttons, Checkboxen, Icons) und Logos bei benutzerdefinierten Farb- und Schrifteinstellungen im Browser
- fehlerhafte Rollensemantik der Hauptnavigation
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.02.2022 erstellt und zuletzt am 20.08.2026 aktualisiert.
Diese Website wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) auf Barrierefreiheit getestet. Die Prüfschritte basieren auf der EN 301 549 und dem internationalen Standard WCAG.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Meldeformular zur Barrierefreiheit.
Ihr Kontakt:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 855-5
E-Mail: poststelle@mags.nrw.de
Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei ist das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Per E-Mail ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: