In Ihrem Mietvertrag ist geregelt, wieviel Miete Sie jeden Monat zahlen und wann diese fällig ist. Meistens ist das der 3. Werktag im Monat. Wenn Sie Ihre Miete zu diesem Termin nicht zahlen können, sind Sie im Verzug. Dann entstehen sogenannte Mietrückstände.
Wenn Sie merken, dass Sie Ihre Miete nicht (mehr) rechtzeitig bezahlen können, geben Sie Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter Bescheid. Kontaktieren Sie außerdem so früh wie möglich Ihr Sozialamt oder das Jobcenter für finanzielle Unterstützung.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und Bürgergeld für Unterkunft und Heizung bekommen, ist das Jobcenter die richtige Anlaufstelle. Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bekommen oder aufgrund Ihres geringen Einkommens die Miete nicht (mehr) bezahlen können, wenden Sie sich an das Sozialamt.