Ab 1. Januar 2023 erfolgt mit dem Wohngeld Plus eine umfassende Wohngeldreform. Die hier dargestellten Informationen entsprechen noch nicht den ab 1. Januar 2023 geltenden Rechtsänderungen und werden aktuell angepasst.

Illustration der Wegweiserin
Wohngeld ist eine sehr individuelle Leistung. Wenn Sie vorab online testen möchten, ob Sie Anspruch haben, empfehle ich Ihnen den Wohngeldrechner. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Weiterführende Links" am Ende dieser Seite.

Das Wichtigste in Kürze

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten, die entstehen, falls Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen. Wohngeld wird jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert.

 

Wohngeld für Mieterinnen und Mieter wird gezahlt, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um eine angemessene und familiengerechte Wohnung zu bezahlen. Sie erhalten Wohngeld, wenn zusammengerechnet alle Einkünfte der Personen, die mit Ihnen in der Wohnung leben, nicht ausreichen, um eine ausreichend große Mietwohnung zu bezahlen. Darüber hinaus können Sie Wohngeld auch als Zuschuss für den Wohnraum erhalten, der Ihnen gehört und den Sie selbst bewohnen. 

 

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Gemeindeverwaltung in Ihrer Stadt prüft den Antrag und gibt ihnen Bescheid, ob Sie Wohngeld erhalten. Den Antrag können Sie auch online ausfüllen.

Wer hat Anspruch?

Wohngeld wird gezahlt an:

  • Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen
  • Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

Zuschuss für den Wohnraum wird gezahlt an:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung
  • Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Zur Miete zählen auch die Kosten für:

  • Wasserverbrauch
  • Abwasser- und Müllbeseitigung
  • Treppenbeleuchtung

Sie haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn zusammengerechnet alle Einkünfte der Personen, die mit Ihnen in der Wohnung leben, genügen, um eine ausreichend große Mietwohnung zu bezahlen.

Kosten, die grundsätzlich nicht übernommen werden können:

  • Heizung und Warmwasser
  • Strom
  • Stellplätze

Die wichtigsten Themen rund um Wohngeld

Illustration der Wegweiserin.Sie sitzt auf dem Rand eines großen Bildschirms.Ihre rechte Hand hält ein Dokument, darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie das Wohngeld direkt online beantragen.