Illustration der Wegweiserin
Wohngeld ist eine individuelle Leistung. Wenn Sie vorab online testen möchten, ob Sie Anspruch haben, empfehle ich Ihnen den Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Weiterführende Links" am Ende dieser Seite.

Das Wichtigste in Kürze

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern) für Haushalte mit geringen Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.

 

Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

Die bislang umfangreichste Wohngeldverbesserung - das Wohngeld-Plus-Gesetz - ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben und eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente eingeführt. Das Wohngeld für die bisherigen Wohngeldhaushalte hat sich im Schnitt verdoppelt, ebenso der Empfängerkreis: Damit wurde die Wirksamkeit des Wohngeldes wie nie zuvor erhöht und die Haushalte mit geringen Einkommen entlastet, die es am dringendsten benötigen: darunter viele Rentnerinnen und Rentner, Familien und Alleinerziehende und Menschen, die für den Mindestlohn jeden Tag arbeiten. 

 

Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2025 angehoben. Der Wohngeld-Plus-Rechner 2025 bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben.

 

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Die örtliche Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung prüft den Antrag und gibt ihnen Bescheid, ob Sie Wohngeld erhalten. Den Antrag können Sie auch online ausfüllen.


Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für:

• Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente,

• Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit geringeren Einkommen,

• Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat,

• Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner.

Eigentümerinnen und Eigentümer können ebenfalls Wohngeld beziehen, denn Wohngeld wird auch als Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Berücksichtigt werden sowohl der Kapitaldienst (Zins und Tilgung) als auch die Bewirtschaftungskosten.

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Die wichtigsten Themen rund um Wohngeld

Illustration der Wegweiserin.Sie sitzt auf dem Rand eines großen Bildschirms.Ihre rechte Hand hält ein Dokument, darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie das Wohngeld direkt online beantragen.