Ein Portrait einer illustrierten Figur.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können Ihr Kind bei der Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten unterstützen — zum Beispiel durch einen Zuschuss, um die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu ermöglichen.

Das Wichtigste in Kürze

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde eingeführt, um junge Menschen und Familien mit Kindern zu unterstützen. Die Leistungen ermöglichen jungen Menschen, an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen und Zugang zu Bildung zu erhalten. 

 

Manchmal benötigen diese zusätzliches Geld. Zum Beispiel für Ausflüge, Mittagessen, Klassenfahrten, Nachhilfe, Schülerbeförderung oder Schulbedarf. Mit dem BuT wird zudem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert, zum Beispiel durch die Übernahme der Kosten für den Vereinsbeitrag, den Musikunterricht oder für Ferienfreizeiten. Wenn diese Dinge nicht selbst bezahlt werden können, werden die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bezuschusst.

 

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Familie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sowie Bildungsmittel zu bezahlen.

 

Ihre zuständige Behörde für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ist die Kommune (das heißt die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadtverwaltung) in der Sie wohnen.

Diese Seite enthält Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Sie enthält Angaben dazu, wer Anspruch auf Leistungen hat, wie hoch diese sind und was getan werden muss, um diese zu erhalten.

 

Wichtig: Im Einzelfall kann auch ein Anspruch für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen, wenn zuvor keine Hilfebedürftigkeit festgestellt wurde. Das zuständige Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch sowie gegebenenfalls mögliche, vorrangige Leistungen wie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (KiZ).

 

Antrag oder Nachweis?

Ob Sie einen Antrag stellen oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch Nachweise erhalten können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie bereits beziehen. Mehr Informationen finden Sie am Ende dieser Seite.


Wer hat Anspruch?

Anspruch haben unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von:

  • Bürgergeld 
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Weitere Voraussetzungen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Das Kind, die/der Jugendliche oder junge Erwachsene

  • erhält keine Ausbildungsvergütung
  • ist unter 25 Jahre alt

Wichtig: Diese Voraussetzungen gelten nicht zwingend für Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Leistungen aus dem Bereich Bildung können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr erhalten, im Bereich der Leistung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) auch darüber hinaus.

Leistungen aus dem Bereich sozio-kulturelle Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene lediglich bis zum 18. Lebensjahr erhalten.

 

Sie haben keinen Anspruch auf Bildung und Teilhabe, wenn 

  • Sie keine der folgenden Leistungen beziehen: 
    • Bürgergeld 
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag (KiZ)
    • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ihr Kind, die/der Jugendliche oder junge Erwachsene über 25 Jahre alt ist (für Leistungen aus dem Bereich Bildung), es sei denn Sie beziehen Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
  • Ihr Kind, die/der Jugendliche oder junge Erwachsene über 18 Jahre alt ist (für Leistungen aus dem Bereich Teilhabe), es sei denn Sie beziehen Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
  • wenn Ihr Kind, die/der Jugendliche oder junge Erwachsene eine Ausbildungsvergütung erhält.

Wichtig: Im Einzelfall kann auch ein Anspruch für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen, wenn zuvor keine Hilfebedürftigkeit festgestellt wurde. Das zuständige Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch sowie gegebenenfalls mögliche, vorrangige Leistungen wie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (KiZ).

Die wichtigsten Themen rund um Bildung und Teilhabe

Häufig gestellte Fragen zu Bildung und Teilhabe

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

Leistung online beantragen

Hier können Sie Bildung und Teilhabe direkt online beantragen.