Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet verschiedene Förderungen für Schule, Sport, Spiel und Kultur. Die Kostenübernahme erfolgt dabei entweder durch personalisierte Gutscheine, durch Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder durch Geldleistungen an die Leistungsbeziehenden (zum Beispiel durch Rückerstattung von Ausgaben bei Nachweiserbringung). Die Geldleistung kann auch im Vorfeld einer Leistung ausgezahlt werden.
Gefördert werden:
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für Ausflüge und ein- oder mehrtägige Klassenfahrten können übernommen werden, wenn diese von der Kita oder Kindertagespflege offiziell oder von der Schule im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen organisiert werden.
Schulbedarf (zum Beispiel Stifte, Papier)
Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schulhalbjahr einen Zuschuss für Schulbedarf. Mit dem Zuschuss kann die Ausstattung für die Schule gekauft werden, zum Beispiel eine Schultasche, Sportzeug, Stifte, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Bei mehreren Kindern erhalten Erziehungsberechtigte für jedes Kind in jedem Schulhalbjahr den Zuschuss. Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen wird der Zuschuss für Schulbedarf automatisch mit der Leistung ausbezahlt. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen bei der örtlich zuständigen Kommune einen Antrag stellen, um den Zuschuss für Schulbedarf zu erhalten.
Schülerbeförderung (mit Bus und Bahn)
Schülerinnen und Schülern, die die Schule nur mit dem Bus oder der Bahn erreichen, können die Kosten für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule erstattet werden. Dies gilt nicht, wenn andere Träger die Kosten bereits übernehmen. Als „nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs" gilt auch eine Schule mit besonderem Profil (zum Beispiel mit sportlichem oder sprachlichem Profil oder eine Waldorfschule).
In Ländern und Kommunen ist es unterschiedlich geregelt, ab welcher Wegstrecke ein Ticket bezahlt wird.
Lernförderung (Nachhilfe)
Wenn Schülerinnen und Schüler Hilfe beim Lernen benötigen, können sie Lernförderung bekommen. Die Kosten für Lernförderung werden erstattet, damit wesentliche Lernziele (zum Beispiel die Versetzung) erreicht werden können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Schule eine Lernförderung empfiehlt. Es dürfen auch keine vergleichbaren schulischen Angebote oder sonstige Förderungen, zum Beispiel durch das Jugendamt, möglich sein.
Mittagessen in der Kita, Kindertagespflege oder Schule
Wird das Mittagessen durch die Kita, Kindertagespflege oder die Schule organisiert und gemeinsam eingenommen, können die Kosten dafür übernommen werden.
Kultur, Sport und Freizeit (zum Beispiel Musikunterricht, Theaterbesuch oder Fußballverein)
Wenn Kinder Geld für ihr Hobby brauchen, können sie monatlich bis zu 15 Euro erhalten. Dafür muss das Kind unter 18 Jahre alt sein. Das Geld wird für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht), kulturelle Aktivitäten (zum Beispiel museumspädagogische Angebote) sowie für die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel in den Ferien) gezahlt. Auch Kleinkind-Eltern-Angebote (zum Beispiel Babyschwimmen und kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen) können gefördert werden. Die Freizeitaktivitäten müssen dabei aber immer der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dienen. In Einzelfällen können zudem auch die Kosten für die benötigte Ausrüstung erstattet werden, zum Beispiel Fußballschuhe, wenn das Kind in einem Fußballverein angemeldet ist.