Wenn Sie Schulden haben, dann spricht man von Verschuldung. Dabei müssen Sie nicht zwangsläufig in Zahlungsschwierigkeiten stecken. Wenn Ihre Ausgaben aber die Einnahmen übertreffen und Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, dann spricht man von Überschuldung.
Schuldnerberatung
Das Wichtigste in Kürze
Die Schuldnerberatung ist eine Hilfestellung für Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. Diese finanziellen Notlagen können bereits existierende Schulden sein, aber auch drohende Schulden, zum Beispiel, wenn Raten aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung nicht mehr bezahlt werden können.
Bei den Schuldnerberatungsstellen haben betroffene Menschen die Möglichkeit, finanzielle, psychosoziale und juristische Beratung zu erhalten.
Für wen kommt eine Schuldnerberatung in Frage?
Eine Schuldnerberatung können Menschen in Anspruch nehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben und nicht mehr eigenständig aus der Überschuldung herauskommen. Schon bei ersten Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten können Sie eine Schuldnerberatung um Rat fragen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Konto oft überziehen, dringende Anschaffungen nur auf Raten möglich sind oder Sie häufig Rechnungen nicht bezahlen können. Auch wenn eine Überschuldung droht, etwa durch einen Jobverlust, eine Scheidung oder Krankheit, kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.
Weitere Informationen zur Schuldnerberatung
Die erste Aufgabe einer Schuldnerberatung besteht darin, Ihnen dabei zu helfen, dass Sie Ihre Miete, Energie- und Lebenshaltungskosten bezahlen können. Die Schuldnerberatung verschafft sich dabei einen ersten Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
Es ist hilfreich, wenn Sie alle nötigen Unterlagen (wie zum Beispiel Rechnungen, Briefe, Mahnungen) zur Verfügung stellen und im Idealfall eine Liste der Gläubiger vorbereiten. Danach wird gemeinsam mit Ihnen eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben erstellt.
Auf dieser Grundlage wird sich die Schuldnerberaterin oder der Schuldnerberater mit Ihnen zusammen auf konkrete Ziele wie beispielsweise die Erstellung eines Entschuldungsplans verständigen.
Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, die notwendigen Schritte anzugehen. Sie unterstützt bei rechtlichen Fragen und hilft Ihnen, besser mit der oft sehr belastenden Situation zurechtzukommen.
Ihre Schuldnerberaterin oder Ihr Schuldnerberater hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Dokumente zusammenzustellen. Es hilft, wenn Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mitbringen:
- Erste Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben
- Rechnungen und Mahnungen
- Schreiben von Ämtern und Behörden
- Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide, Schreiben von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern
- Schreiben von Gläubigervertretern (zum Beispiel Anwälte und Inkassobüros)
Wichtig: Öffnen Sie immer alle Briefe, die Sie erhalten. Nur so bekommt Ihre Schuldnerberaterin oder Ihr Schuldnerberater einen guten Überblick über Ihre aktuelle Situation und kann Ihnen helfen. Je nach Beratungsstelle, wird auch jemand mit Ihnen gemeinsam Ihre Post öffnen und die relevanten Dokumente mit Ihnen sortieren.
Der Ablauf einer Schuldnerberatung ist in der Regel wie folgt:
- Terminvereinbarung bei der Schuldnerberatung
- Erstberatungsgespräch
- Besprechung von Maßnahmen zur Existenzsicherung und des Schuldnerschutzes
- Prüfung und Planung des Haushaltsbudgets sowie Aufstellung der Schulden
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Gegebenenfalls Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens und Unterstützung bei der Beantragung der Privatinsolvenz
In der Beratung schildern Sie Ihre aktuelle Situation und wie Sie in die Überschuldung geraten sind. Eine Überschuldung kann jeden Menschen treffen. Jede Situation ist anders und Sie erhalten Ihrer Situation entsprechend die nötige Hilfe.
Seriöse Angebote von Beratungsstellen sind in der Regel kostenlos. In ganz Deutschland gibt es kostenlose Beratungsangebote für verschuldete und überschuldete Menschen. Unter diesem Link finden Sie die Beratungsstelle online oder in Ihrer Nähe.
Staatliche Finanzierung:
Die meisten Beratungsstellen erhalten Zuschüsse von den Bundesländern bzw. den Städten und Gemeinden, in denen die Ratsuchenden wohnen. Oft reicht die staatliche Finanzierung allein aber nicht aus, um die Beratung kostenlos anzubieten. In manchen Bundesländern müssen Ratsuchende mit höherem Einkommen deshalb einen kleinen Eigenanteil leisten. Fast immer bringen die Träger der Beratungsstelle zudem Eigenmittel ein.
Vorsicht:
Gerade im Internet locken manche Beratungsangebote damit, dass Sie „sofort und schnell“ beraten werden, ein „kostenloses Erstgespräch“ oder eine „kostenfreie Schuldenanalyse“ erhalten. Oft sind an solche Lockangebote teure Beratungsverträge geknüpft. Informieren Sie sich immer über die gesamten Kosten einer Beratung, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Auf dieser Seite erhalten Sie Tipps, wie Sie unseriöse Angebote erkennen können.
Beratungsstelle online finden
Hier können Sie nach passenden Beratungsstellen suchen und Termine buchen – online oder vor Ort.
Häufig gestellte Fragen zur Schuldnerberatung
Wenn Sie sich entschieden haben, sich aktiv um eine Verbesserung Ihrer finanziellen Situation zu bemühen, sollten Sie sich auf eine längere Beratungsdauer einstellen. Die Überschuldung tritt in der Regel nicht über Nacht ein. Und so erfolgt eine Entschuldung meistens nicht kurzfristig.
Um über Geld, Schulden und die vielfältigen Verflechtungen im Alltag zu reden, muss eine Vertrauensbasis da sein. Oft entscheidet sich in der ersten oder zweiten Beratung, ob Sie zu Ihrer Schuldnerberaterin oder Ihrem Schuldnerberater ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Falls nicht, machen Sie es zum Thema. Vielleicht hilft das offene Ansprechen, bestehende Missverständnisse zu beseitigen. Unter Umständen ist ein Wechsel der Beratungsperson möglich.
Die Höhe spielt keine Rolle. Wenn Ihre monatlichen Einnahmen über längere Zeit nicht ausreichen, um sämtliche Verpflichtungen zu erfüllen (Miete, Energie, Lebensunterhalt, Kreditraten), spricht man von Überschuldung. Wenn Sie die Überschuldung nicht selbst überwinden können, sollten Sie mit einer Schuldnerberatungsstelle einen Beratungstermin vereinbaren – auch dann, wenn Sie nur die Befürchtung haben, dass Ihr Geld zukünftig nicht mehr ausreicht.
Vielen fällt dieser Schritt schwer. Je früher Sie sich fachkundigen Rat holen, umso eher werden Sie einen Ausweg aus den Schulden finden.
Die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und der gemeinnützigen Träger beraten Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos zu allen Fragen rund um Schulden. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter oder dem Sozialamt nach Kontaktdaten.
Bei vielen Beratungsstellen gibt es regelmäßig eine Notfallsprechstunde. Diese können Sie kurzfristig aufsuchen, wenn Ihnen zum Beispiel die Stromabschaltung droht, weil Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen können oder Sie nicht mehr auf das Geld auf Ihrem Girokonto zugreifen können.
Die Wartezeit für einen festen Termin bei der Schuldnerberatung hängt von der jeweiligen Beratungsstelle ab. Sie kann aber mehrere Wochen betragen.
Mit der Insolvenzordnung (InsO) wurde 1999 in Deutschland die Möglichkeit für Privatpersonen geschaffen, Schulden unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich zu regulieren und eine Befreiung von den restlichen Schulden (so genannte Restschuldbefreiung) zu erlangen. Eine Voraussetzung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass Sie vorher versucht haben, sich außergerichtlich (also ohne das Gericht) mit Ihren Gläubigern zu einigen.
Da das Insolvenzrecht an vielen Stellen sehr kompliziert ist, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine „geeignete Stelle“ oder eine „geeignete Person“ diesen Einigungsversuch begleiten muss. Diese muss bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens bestätigen, dass Sie versucht haben, sich zu einigen und dass dieser Versuch gescheitert ist.
- Um als geeignete Stelle anerkannt zu werden, müssen die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in vielen Bundesländern nachweisen, dass sie qualifiziertes Personal beschäftigen und umfassende Erfahrungen vorweisen können.
- Als geeignete Person werden meistens zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer anerkannt.