Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung? Oder Sie wollen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen? In diesen Fällen kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die richtige Hilfe für Sie sein.
Alle Anträge in der Übersicht
A
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer sogenannten Arbeitsgelegenheit teilnehmen. So können Sie Ihre Chancen auf einen (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben verbessern.
Das ALG hilft Ihnen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz oder Ihre Ausbildung verlieren. Es ersetzt einen Teil Ihres fehlenden Einkommens und hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie erhalten die Leistung normalerweise für bis zu 12 Monate. Danach können Sie Bürgergeld beantragen.
B
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein finanzieller Zuschuss für junge Menschen in ihrer ersten Berufsausbildung. Sie hilft zum Beispiel, Miete, Verpflegung oder Fahrtkosten zu bezahlen.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Schulabschluss oder Studium suchen, kann das BAföG die richtige Leistung für Sie sein.
Eine Verwandte oder ein Verwandter von Ihnen ist gestorben und Sie können die Kosten für die Bestattung nicht selbst zahlen? Auch das Erbe oder Sterbegeld reichen dafür nicht aus? Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bestattungskosten übernehmen.
In Deutschland sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die gleichen Chancen haben. Wichtige Voraussetzungen für Chancengleichheit sind Bildung und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Deswegen fördert der Staat Leistungen zur Bildung und Teilhabe, auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt.
Wenn Sie oder Angehörige blind sind oder eine vergleichbar starke langfristige Sehstörung haben, kann der Staat Sie mit der Blindenhilfe zusätzlich unterstützen.
Falls Sie über zu wenig Geld für Ihren Lebensunterhalt verfügen, können Sie möglicherweise einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Um es zu erhalten, müssen Sie entweder mit einem Bürgergeldbezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder generell erwerbsfähig sein.
E
Sind Sie oder ein naher Angehöriger behindert oder langfristig von Behinderung bedroht? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen dabei helfen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wenn Sie als Arbeitgebende förderungsfähige Personen einstellen möchten, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse nach dem Teilhabechancengesetz beantragen. Förderfähig sind Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und Bürgergeld beziehen.
Sie bekommen Bürgergeld und sind selbstständig? Oder planen Sie, aus dem Bürgergeldbezug heraus hauptberuflich selbstständig zu werden? Das Jobcenter kann Sie bei der Eingliederung in die Selbstständigkeit unterstützen.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie Anspruch auf diese Leistung haben- beispielsweise, wenn Sie Schwangerschaftskleidung benötigen.
Sie erhalten aktuell Bürgergeld und möchten sich selbständig machen? Oder Sie möchten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen? Dann könnte das Einstiegsgeld die passende Leistung sein.
Sie haben ein geringes Einkommen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bekommen. Damit können Sie günstiger regional Bus und (Straßen-)Bahn fahren.
F
Eine freiwillige Leistung von Städten und Gemeinden, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, wenn das Einkommen niedrig ist.
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich manche Ausgaben erstatten lassen. Das gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen. Diese Förderung stammt aus dem sogenannten Vermittlungsbudget.
Sie sind zwischen 15 und 25 Jahren alt und sind gerade in einer schwierigen Lebenslage, weil Sie zum Beispiel keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz finden? Dann kann Ihnen die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen helfen.
Sie erhalten Bürgergeld, werden vom Jobcenter bei der Arbeitsvermittlung betreut und benötigen besondere Hilfe, um wieder vollständig in den Arbeitsmarkt einzusteigen? Oder Sie haben bereits eine Tätigkeit, die aber nicht ausreicht, um aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen?
G
Sie sind im Rentenalter, aber Ihr Geld reicht nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen? Oder sind Sie zwar noch jünger, können aber aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten?
H
Sie können aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht arbeiten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf diese Leistung.
Sie können momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein Ihren Haushalt führen? Es wohnt auch niemand bei Ihnen, der diese Aufgaben aufnehmen kann? Dann könnte Hilfe zur Weiterführung des Haushalts die richtige Leistung für Sie sein.
K
Für jedes Kind steht Ihnen Kindergeld als staatliche Leistung zu.
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und Kindergeld beziehen, können Sie zusätzlich den Kinderzuschlag, abgekürzt auch KiZ genannt, bekommen.
Sie erhalten aktuell Bürgergeld und finden aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation keine Arbeit? Ihr Jobcenter bietet Beratungs- und Betreuungsleistungen an, um Sie dabei zu unterstützen, Arbeit zu finden.
L
Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen und dabei finanzielle oder medizinische Hilfe brauchen, können Sie dafür einen Antrag bei den Behörden stellen.
S
Wenn Sie eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
T
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse nach dem Teilhabechancengesetz beantragen. Als förderfähig gelten Menschen, die seit vielen Jahren keine Arbeitsstelle finden und Bürgergeld bekommen.
U
Wenn Sie Mietschulden haben und deshalb Ihre Wohnung verlieren könnten, können Sie Anspruch haben.
W
Wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen und eine geförderte Wohnung suchen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen.
Für den Fall, dass Sie zu wenig verdienen, um Ihre Wohnung zu bezahlen, können Sie Wohngeld bekommen.