Digitaler Antragsassistent

Schritt 1

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.

Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.

In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.

Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.

Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag derzeit nur über ausgewählte Partnerportale beantragen können. Wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl angeben, ermitteln wir die zuständige Stelle und das zugehörige Partnerportal. Dann erhalten Sie einen Link dorthin. Auf dem Partnerportal finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Antrag stellen können. Eine direkte Antragsstellung über die Sozialplattform ist aktuell nicht möglich.

Über diese Verlinkung können Sie auch folgende Anträge und Mitteilungen einreichen:

Der Online-Antrag – einfach erklärt

Hinweise zur Datenspeicherung

Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.

Kurz und knapp

Grundsicherungsgeld ist eine staatliche Unterstützung, die Ihr Existenzminimum sichert. 

 

Wenn Sie noch nie gearbeitet haben oder wenig verdienen, können Sie es erhalten.  Es wird auch gezahlt, wenn Sie nach Arbeitslosengeld weiterhin Hilfe brauchen. 

 

Grundsicherungsgeld deckt Ihren monatlichen Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Ihren Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen.

Habe ich Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Grundsicherungsgeld, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre alt und noch nicht im Rentenalter sind,
  • dauerhaft in Deutschland wohnen,
  • mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
  • und hilfebedürftig sind. 

Dies gilt auch, wenn Sie zwar arbeiten, aber zu wenig verdienen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern (Geringverdienende).

Auch Personen, die nicht arbeiten können und hilfebedürftig sind, aber in einer Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel einer Familie) mit einer Person leben, die Grundsicherung erhält, können Anspruch haben. Dazu zählen zum Beispiel Kinder unter 15.

Erforderliche Unterlagen

Nutzen Sie den Online-Antrag, um Ihr Grundsicherungsgeld zu beantragen. Sie können Ihren Antrag auch bei Ihrem Jobcenter vor Ort einreichen.

Für Ihren Antrag benötigen Sie die folgenden Nachweise. Diese können während der Antragsstellung abfotografiert werden, sollten aber auf dem Foto gut lesbar sein.

  • Personalausweis und Meldebescheinigung
  • Krankenkassenkarte 
  • Sozialversicherungsausweis
  • Mietvertrag und Nachweise über monatliche Heiz- und Nebenkosten (z.B. die letzte Nebenkostenabrechnung)
  • Ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Fristen

Es fallen keine Fristen zur Antragstellung an. 

So lange dauert es

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, bearbeitet das Jobcenter Ihren Antrag. Das gilt sowohl bei einem Neuantrag als auch bei einem Weiterbewilligungsantrag für Grundsicherungsgeld.

Diese Kosten entstehen

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Geteilte Zuständigkeit

Für Ihr Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter zuständig. Dort erhalten Sie alle Leistungen "aus einer Hand". Jobcenter sind entweder „gemeinsame Einrichtungen“ als Mischverwaltung der Bundesagentur für Arbeit und der örtlich zuständigen Kommune oder rein „kommunale Jobcenter“.