Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen und eine geförderte Wohnung suchen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen.
Hier können Sie die Leistung online beantragen.
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweis zur Datenspeicherung
Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.
Datenschutzerklärung
Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung für den Wohnberechtigungsschein (WBS) entnehmen.
Kurz und knapp
Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben und eine geförderte Wohnung anmieten möchten, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Mit dem WBS weisen Sie der Vermieterin oder dem Vermieter nach, dass Sie berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu mieten.

Habe ich Anspruch?
Wenn Sie ein geringes Haushalts-Einkommen haben, können Sie einen WBS beantragen.
In allen Bundesländern gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Regelungen und Einkommensgrenzen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem Bundesland bei Ihrer zuständigen Stelle nach den für Sie geltenden Einkommensgrenzen und Voraussetzungen zur Beantragung eines WBS erkundigen.

Erforderliche Unterlagen
Die Anforderungen der zuständigen Stellen variieren bundesweit. Um sicher zu sein, dass Sie alle notwendigen Unterlagen haben, informieren Sie sich vor Antragsstellung bei Ihrer zuständigen Stelle.
In der Regel brauchen Sie für die Beantragung des WBS folgende Unterlagen:

Fristen
Für den Antrag auf einen WBS gibt es keine Fristen.
Hinweis zur Gültigkeit des WBS: Ab dem Tag, an dem Ihr WBS ausgestellt wurde, gilt er für ein Jahr. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung mieten, gilt die Berechtigung so lange, wie das Mietverhältnis besteht.

So lange dauert es
Die Bearbeitungsdauer kann sehr unterschiedlich sein. Sie hängt davon ab, wo Sie den WBS beantragen und wie vollständig und umfangreich Ihre Unterlagen sind.

Diese Kosten entstehen
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Die Gebühr kann unterschiedlich hoch sein, abhängig davon, wo Sie den WBS beantragen.
