Wie viel Geld bekommen Sie als Hilfe zum Lebensunterhalt?
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, ermittelt das Sozialamt als erstes, wie viel Geld Sie benötigen. Das nennt man auch den „Bedarf ermitteln“. Dann wird als Nächstes Ihr Einkommen von diesem Betrag abgezogen.
Für die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt gilt häufig folgende Rechnung:
Bedarf minus anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung.
Der Bedarf kann sehr unterschiedlich sein. Je nachdem, ob Sie allein, mit anderen Personen in einem gemeinsamen Haushalt oder in einer stationären Einrichtung leben.
Der Gesamtbedarf zur Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich so zusammen:
- Regelbedarf – ein monatlicher, pauschaler Geldbetrag für alltägliche Ausgaben wie zum Beispiel Essen, Kleidung oder die Anschaffung von Haushaltsgeräten.
- für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte 563 Euro (Regelbedarfsstufe 1)
- für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 506 Euro (Regelbedarfsstufe 2)
- für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro (Regelbedarfsstufe 3)
- für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 471 Euro (Regelbedarfsstufe 4)
- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 390 Euro (Regelbedarfsstufe 5)
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 357 Euro (Regelbedarfsstufe 6)
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im Kalenderjahr 2024 beträgt für das zweite Schulhalbjahr 2023/2024 65 Euro und für das erste Schulhalbjahr 2024/2025 130 Euro.
- Bedarf für Miete und Heizung
- Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
Dazu kommen eventuell noch sogenannt Mehrbedarfe und einmalig gezahlte Leistungen (Einmalige Bedarfe) sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Ist es auch möglich, ein Darlehen zu erhalten?
Ja, wenn Sie einen bestimmten Bedarf nicht von Ihrem monatlichen Regelsatz bezahlen können. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vom Sozialamt ein Darlehen zu erhalten. Dieses zahlen Sie dann in kleinen Raten, die von den monatlich gezahlten Leistungen abgezogen werden, zurück.
Auch wenn Sie nur für kurze Zeit Hilfe benötigen, kann Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen gegeben werden. Wenn Ihre Hilfe zum Lebensunterhalt endet, müssen Sie es zurückzahlen.