Ein Portrait einer illustrierten Figur.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung enthält auch die Hilfe bei besonderen finanziellen Belastungen. Das kann der Fall sein, wenn Sie die Erstausstattung für eine eigene Wohnung benötigen.

Das Wichtigste in Kürze

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steht Ihnen zu, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlen können und Hilfe benötigen. Die Leistung ist eine finanzielle Unterstützung, welche das sozial-kulturelle Existenzminimum abdecken soll. Sie ist somit eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen anderen Personenkreis.

 

Ihre zuständige Behörde ist dabei der örtlicher Sozialhilfeträger oder das örtliche Sozialamt. Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Sozialamt oder dem Sozialhilfeträger in Ihrer Stadt oder Gemeinde stellen. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten genehmigt. 

 

Wenn Sie die Leistung für sich selbst beantragen möchten, können Sie hier den Online-Antrag für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausfüllen.

Es gibt außer der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch die sogenannte „Grundsicherung für Arbeitsuchende" (auch Bürgergeld genannt). Diese Leistung ist für Menschen gedacht, die erwerbsfähig sind, also arbeiten können und die Regelaltersgrenzen (das Rentenalter) noch nicht erreicht haben.


Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf diese Leistung, wenn

  • Sie die Altersgrenze für die Rente überschritten haben 

    oder 

  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können

Zudem können Sie die Leistung auch für die Zeit erhalten, in der Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.

Sie haben keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn

  • Sie nicht dauerhaft in Deutschland wohnen.
  • Sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch das notwendige Aufenthaltsrecht haben.
  • Sie in Deutschland Leistungen für Asylbewerber beantragt haben.
  • Sie Ihre Notsituation in den letzten zehn Jahren mit Absicht oder grob fahrlässig verursacht haben, zum Beispiel indem Sie Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben.
  • Sie erwerbsfähig sind, also arbeiten können, und damit Anspruch auf Bürgergeld haben.
  • Sie nur vorübergehend erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Die wichtigsten Themen rund um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung direkt online beantragen.