Ein Portrait einer illustrierten Figur.
Nach einer schweren Erkrankung wie z.B. Long Covid kann es lange dauern, bis Sie wieder soweit erholt sind, dass Sie normal arbeiten können. Wenn Sie nicht in der Lage sind, 3 Stunden am Tag zu arbeiten, unterstützt Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt, bis es Ihnen wieder besser geht.
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Das Wichtigste in Kürze

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des Staates. Sie wird manchmal auch Sozialhilfe genannt.

Gedacht ist sie für Menschen, die eine Zeit lang nicht oder nur wenig arbeiten können. Weil in so einem Fall das Geld oft knapp ist, unterstützt die Hilfe zum Lebensunterhalt dabei, grundlegende Bedürfnisse wie Essen, Kleidung und Unterkunft (Miete) zu bezahlen.

 

Erhalten kann man sie nur, wenn keine anderen staatlichen Leistungen, wie etwa Rente oder Bürgergeld, infrage kommen. Auch die Hilfe anderer Personen, beispielsweise von Familienmitgliedern, muss ausgeschlossen sein.

 

Die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt.



Hilfe zum Lebensunterhalt können Sie für sich selbst oder auch für eine andere Person beantragen

  • Wenn Sie die Leistung für sich selbst beantragen möchten, können Sie hier den Online-Antrag ausfüllen.
  • Möchten Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht für sich, sondern eine andere Person beantragen? 

    In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sozialamt. Der Online-Antrag hierfür befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird Ihnen bald hier zur Verfügung stehen.

In diesen Fällen ist Hilfe zum Lebensunterhalt nicht die passende Leistung

  • Dauerhafte Erwerbsminderung

    Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie dauerhaft nicht arbeiten können (dauerhafte Erwerbsminderung), ist die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht die richtige Hilfsleistung für Sie. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Wenn festgestellt wurde, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, ist gegebenenfalls die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die richtige Leistung für Sie.

  • Einstandsgemeinschaft mit erwerbsfähiger Person / erwerbsfähigen Personen

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen meistens nur alleinstehende Personen. Wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person (darunter fallen auch Kinder ab 15 Jahren) in einer Einstandsgemeinschaft leben, haben Sie keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Stattdessen kommt für Sie vielleicht Bürgergeld in Betracht.


Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch, wenn Sie

  • Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können
  • auch mit Hilfe anderer Personen, wie beispielsweise Ehefrau oder Ehemann, nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können
  • das Rentenalter noch nicht erreicht haben
  • vorübergehend nicht in der Lage sind zu arbeiten (auch „vorübergehend erwerbsgemindert“ genannt)
  • keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie beispielsweise Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld

* Als vorübergehend erwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie (in der Regel wegen einer Krankheit) für mehr als 6 Monate weniger als 3 Stunden arbeiten können

Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie

  • dauerhaft im Ausland wohnen
  • erwerbsfähig sind, also arbeiten könnten, und damit Anspruch auf die Leistung „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Bürgergeld) haben
  • dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht das notwendige Aufenthaltsrecht haben, um Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten
  • einen Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz haben
  • eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente beziehen beziehungsweise das Alter für die reguläre Altersrente erreicht haben
  • mit einem erwerbsfähigen Menschen in einer sogenannten Einstandsgemeinschaft zusammenleben (meist ein gemeinsamer Haushalt, siehe auch Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt und Familie“)

Die wichtigsten Themen rund um Hilfe zum Lebensunterhalt

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

Leistung online beantragen

Hier können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt direkt online beantragen.