Folgende Voraussetzungen können darüber entscheiden, ob sie Einmalige Bedarfe bekommen:
- Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, Sie können Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
- Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie mehr als 6 Monate nicht in der Lage sind, regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie studieren nicht und befinden sich nicht in einer Ausbildung.
- Sie erhalten keine Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).