Ein Portrait einer illustrierten Figur.
Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Dann ist eine nachträgliche Erstattung möglich. Die Nachweise können Sie bald auch direkt hier einreichen.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen können Sie (einmalige) Leistungen für sogenannte „Einmalige Bedarfe“ beantragen. Das sind zum Beispiel die Erstausstattung für die Wohnung oder Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

 

Sie können Einmalige Bedarfe auch erhalten, wenn Sie die Bedarfe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken können und keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

 

Ihre zuständige Behörde ist der örtlicher Sozialhilfeträger oder das örtliche Sozialamt.

Hinweis: Auch wenn Sie keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einmalige Leistungen bestehen, wenn Sie die Bedarfe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken können.


Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Einmalige Bedarfe, wenn Sie

Sie haben keinen Anspruch auf Einmalige Bedarfe, wenn Sie 

  • Ihren einmaligen Bedarf aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
  • Die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und unter 18 Jahre alt sind und nicht zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
  • Studieren oder sich in einer Ausbildung befinden.
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
  • Einen Antrag für Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen und das Sozialamt nicht darüber informieren, dass Sie Einmalige Bedarfe beanspruchen möchten.
  • Ein Einkommen oder Vermögen haben, das über dem Schonvermögen liegt.
  • Allein leben, jedoch das Einkommen aller Mitglieder Ihres Haushaltes nicht berücksichtigt wird.

Die wichtigsten Themen rund um Einmalige Bedarfe

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

Leistung online beantragen

Hier können Sie einmalige Bedarfe direkt online beantragen.