Wie viel Geld erhalte ich als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld?
Wie viel Geld Sie als Bürgergeld-Empfängerin oder Empfänger erhalten, hängt zunächst vom sogenannten Regelbedarf ab. Beim Regelbedarf handelt es sich um die Leistungen für die Kosten, die für den Lebensunterhalt entstehen. Diese sind nach Alter und Zusammensetzung der mit Ihnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (siehe auch Bereich „Bürgergeld und Familie“) lebenden Personen gestaffelt. Dabei sind unter anderem Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder Haushaltsenergie (ohne Warmwasserbereitung) umfasst. Sie werden als pauschale Geldsumme (Regelsatz) an Sie gezahlt. Die Höhe der Regelsätze wird jährlich angepasst.
Der Regelsatz beträgt 502 Euro für eine alleinstehende Person. Vom Regelsatz für eine alleinstehende Person leiten sich die Summen für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab. Die Summen sind wie folgt:
- Paare: 902 Euro (451 Euro pro volljähriger Person)
- volljährige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 402 Euro
- 14- bis 17-jährige Jugendliche: 420 Euro
- 6- bis 13-jährige Kinder: 348 Euro
- Kinder bis 5 Jahren: 318 Euro
Zusätzlich zum Regelbedarf werden auch Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.
Ein eigenes Einkommen, beispielsweise aus einem Mini-Job, kann die Höhe des Ihnen zustehenden Bürgergelds verringern. Sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen gibt es Freibeträge. Das sind erlaubte Summen, die nicht mit angerechnet werden (siehe „Bürgergeld und Einkommen“ und „Bürgergeld und Vermögen“).
Wenn Sie mit weiteren Mitgliedern in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (siehe auch Bereich „Bürgergeld und Familie“) zusammenleben, wird auch das Einkommen und das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt.
Was sind Mehrbedarfe?
Ergänzend zum Regelbedarf gibt es den sogenannten Mehrbedarf. Dieser wird in besonderen Lebenssituationen anerkannt und zusätzlich finanziell unterstützt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Kind erwarten, alleinerziehend sind oder wenn Sie körperlich eingeschränkt sind.
Folgende Personengruppen haben beim Bürgergeld in der Regel Anspruch auf Mehrbedarfe:
- Alleinerziehende
- Menschen mit Behinderung
- Menschen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen
- Schwangere
Diese Personengruppen erhalten zusätzliche Leistungen für zur Deckung des höheren Bedarfs. Ein Anspruch auf Mehrbedarf haben auch Personen, in deren Haushalt Warmwasser zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer selbst erzeugt werden muss. Die Höhe dieses Mehrbedarfs hängt vom geltenden Regelbedarf der Personen ab.
Zusätzlich zu den regelmäßig gezahlten Summen für den Mehrbedarf gibt es auch einmalig gezahlte Leistungen. Beispiele dafür sind die Erstausstattung einer Wohnung oder eines Kindes.