Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Egal, ob Sie Ihre Arbeit verloren haben oder in einer Krise stecken - mit Herausforderungen wie diesen werden Sie nicht allein gelassen! Das Bürgergeld bietet Ihnen Sicherheit und Unterstützung - damit Sie mit freiem Kopf wieder zurück ins Arbeitsleben finden.

Das Wichtigste in Kürze

Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums.
Bürgergeld wird beispielsweise oft im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt, wenn weiterhin Unterstützung notwendig ist. Bürgergeld können Sie auch bekommen, wenn Sie noch nie gearbeitet oder ein geringes Einkommen haben. Für Bürgergeld sind die Jobcenter zuständig. 

 

Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Dies ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so verankert. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. 

 

Hilfebedürftig sind Sie, wenn Ihr Vermögen und Einkommen nicht reicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten.

Bürgergeld ist eine nachrangige Sozialleistung

Das bedeutet, dass es eine Reihe von Sozialleistungen gibt, die zuerst (vorrangig) beantragt werden müssen.

Beispiele für vorrangige Sozialleistungen sind:

In einigen Fällen können diese vorrangigen Sozialleistungen schon dazu führen, dass die Hilfe mit Bürgergeld nicht mehr nötig ist, zum Beispiel bei Geringverdienern.

Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre alt sind, aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben,
  • dauerhaft in Deutschland leben,
  • mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten,
  • und hilfebedürftig sind. Dies kann auch zutreffen, wenn Sie zwar erwerbstätig sind, aber zu wenig Einkommen haben, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen (Geringverdiener).

Nicht erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen, die mit einer Bürgergeld-Empfängerin oder einem Bürgergeld-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel einer Familie) leben, können ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dazu zählen zum Beispiel Kinder unter 15 Jahren.

Sie haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie

  • das Renteneintrittsalter erreicht haben.
  • nicht dauerhaft in Deutschland wohnen.
  • nicht wenigstens drei Stunden am Tag arbeiten können (zum Beispiel durch eine Krankheit) und hilfebedürftig sind oder das gesetzliche Rentenalter schon erreicht haben. Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • nicht hilfebedürftig sind.

Die wichtigsten Themen rund um Bürgergeld

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie das Bürgergeld direkt online beantragen.