Diese Illustration zeigt eine Frau mit Pferdeschwanz
Die Ankunft in einem neuen Land kann mit vielen Herausforderungen verbunden sein. Diese Leistung deckt die Grundversorgung wie Essen, Kleidung, Unterkunft und Gesundheitsleistungen bei akutem Bedarf ab. Der Bedarf kann auch mündlich angezeigt werden, so dass Ihnen direkt geholfen werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. 

 

Sie können die Leistungen nach dem AsylbLG grundsätzlich beantragen, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist oder nicht ausreicht, um zu leben, und Sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. 

 

Hier können Sie die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) online beantragen.

Wichtig für Geflüchtete aus der Ukraine:

Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben seit dem 1. Juni 2022 – sofern Sie einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG stellen – einen Anspruch auf:

Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 

sowie

Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII):


Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn Sie:
 

  • Als Asylsuchender in Deutschland sind und weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch Mitglied eines EU-Staates sind

    und

  • ihr vorhandenes Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt aufgebraucht oder nicht ausreichend ist und Sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

Außerdem besteht Anspruch auf Leistungen:
 

  • Während des Asylantragsverfahrens oder der Duldung in Deutschland. Der Anspruch beginnt am Tag, an dem das Asylgesuch gestellt wurde.
  • Nach einer Aufenthaltsdauer von 36 Monaten in Deutschland haben Sie grundsätzlich Anspruch auf sogenannte Analogleistungen, die den gesamten Umfang des Zwölften Sozialgesetzbuches umfassen, wie zum Beispiel Sozialhilfe. 

Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn:

  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder einem Mitgliedstaat der EU angehören,
  • Ihr verfügbares Einkommen oder Vermögen ausreicht, um zu leben,
  • Sie bereits Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

 

Weiterhin besteht kein Anspruch auf Leistungen:

  • nach einer finalen, negativen Entscheidung am Tag nach Ihrer Ausreise aus Deutschland,
  • wenn die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemeldet wird,
  • wenn wichtige Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde mitgeteilt werden,
  • nach Ihrer Ausreise aus Deutschland, da die Leistungen für die Dauer des Asylantragsverfahrens/der Duldung in Deutschland gezahlt werden.

Die wichtigsten Themen rund ums AsylbLG

Häufig gestellte Fragen zum AsylbLG

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

Leistung online beantragen

Hier können Sie Leistungen nach dem AsylbLG direkt online beantragen.