Wohngeld
Falls Sie über ein geringes Einkommen verfügen und Unterstützung bei der Deckung Ihrer Wohnkosten benötigen, können Sie Wohngeld beantragen.
Hier können Sie die Leistung online beantragen.
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Hinweis zur Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass Sie Wohngeld derzeit nur über ausgewählte Partnerportale beantragen können. Wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl angeben, ermitteln wir die zuständige Stelle und das zugehörige Partnerportal. Dann erhalten Sie einen Link dorthin. Auf dem Partnerportal finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Antrag digital stellen können. Eine direkte Antragsstellung über die Sozialplattform ist aktuell nicht möglich.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Kurz und knapp
Sie können Wohngeld als Mieterin oder Mieter („Mietzuschuss“) beziehungsweise als Eigentümerin oder Eigentümer („Lastenzuschuss“) von Wohnraum, den Sie selbst bewohnen, erhalten.
Den Antrag dazu müssen Sie bei der Wohngeldbehörde in Ihrer Gemeinde/Ihrer Stadt oder Ihres Kreises stellen.

Habe ich Anspruch?
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie viele Mitglieder leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen?

Erforderliche Unterlagen
Sie brauchen zur Beantragung von Wohngeld insbesondere einen:
- Wohngeldantrag,
- Nachweis über die Wohnkosten (z. B. Mietvertrag),
- Einkommensnachweis (z. B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid).
Je nach Lebenssituation kommen weitere Nachweise hinzu.

Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag auf Wohngeld schnellstmöglich, sobald sie diese Hilfe vom Staat benötigen. Wohngeld gibt es erst ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.

So lange dauert es
Die Bearbeitungszeit kann variieren, in der Regel erhalten Sie Wohngeld innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung.
Entscheidend für die Schnelligkeit der Bearbeitung Ihres Antrags ist, dass Sie alle benötigten Unterlagen einreichen.

Diese Kosten entstehen
Der Antrag auf Wohngeld ist für Sie kostenfrei.
