In ganz Deutschland gibt es kostenlose Beratungsangebote für wohnungslose Menschen oder solche, die einen Wohnungsnotfall erleben. Auch die Hilfsangebote, die aus der Beratung entstehen, sind für wohnungslose Menschen in der Regel kostenlos.
Wohnungsnotfallhilfe
Sie haben derzeit keinen Wohnraum? Oder Sie fürchten diesen zu verlieren? Hier finden Sie alle Information rund um das Thema Wohnungsnotfallhilfe, Links zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe und den Beratungsstellenfinder.
Das Wichtigste in Kürze
Die Versorgung mit Wohnraum ist ein elementares Grundbedürfnis. Die Wohnungsnotfallhilfe unterstützt Sie, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, beispielsweise weil Sie auf der Straße oder in Nachtunterkünften leben. Sie kann auch beraten, wenn Sie fürchten, bald in diese Situation zu geraten. Bei der Wohnungsnotfallhilfe haben Sie die Möglichkeit, Beistand und Hilfe zu erhalten, um Ihre Notlage zu bewältigen.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Themen im Zusammenhang mit der Wohnungsnotfallhilfe.
Außerdem kann der Beratungsstellenfinder bei der Suche nach der individuell passenden Beratung helfen.
Hilfe für wohnungslose Menschen
Wohnungsnotfallhilfe können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie keine Wohnung haben.
Das ist der Fall wenn Sie:
- ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung (oder Wohneigentum) leben und auch nicht in öffentlichen Einrichtungen untergebracht sind,
- ohne jegliche Unterkunft sind und „auf der Straße“ leben,
- in Behelfsunterkünften leben (zum Beispiel Baracken, Wohnwagen oder Gartenlauben),
- in Notunterkünften oder zugewiesenen Wohnungen der Kommunen leben,
- vorübergehend bei Freunden, Bekannten oder Verwandten untergekommen sind,
- vorübergehend auf eigene Kosten in einer gewerbsmäßigen Behelfsunterkunft (Hotel, Pension etc.) leben.
Hilfe für Menschen in einer schwierigen Wohnsituation
Auch wenn Sie nicht wohnungslos sind, kann die Wohnungsnotfallhilfe ein guter Ansprechpartner für ihre schwierige Wohnsituation (Wohnungsnotfall) sein.
Dies ist der Fall, wenn Sie:
- unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind, weil der Verlust der derzeitigen Wohnung bevorsteht,
- in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben,
- in der Vergangenheit von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren und noch auf Unterstützung und Prävention angewiesen sind, damit dieser Fall nicht wieder eintritt,
- als Zuwanderin oder Zuwanderer in gesonderten Unterkünften leben und von Wohnungslosigkeit aktuell betroffen sind.
Weitere Themen rund um die Wohnungsnotfallhilfe
Grundsätzlich bestehen die Aufgaben der Wohnungsnotfallhilfe in:
- der Prävention drohender Wohnungslosigkeit,
- der Integration von Wohnungslosen in normale, dauerhafte Wohnverhältnisse (Wohnungsbeschaffung),
- wohnbegleitenden Hilfen für ehemals von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Personen.
Die Beratungs- und Hilfsangebote variieren je nach Beratungsstelle und Schwerpunkt der Einrichtung. So können beispielsweise nicht alle Einrichtungen direkt bei der Wohnungssuche behilflich sein und man wird Ihnen in einem solchen Fall den richtigen Kontakt nennen.
Bei vielen Beratungsstellen finden Sie folgende Angebote:
- Beratung bei drohendem Wohnraumverlust und Informationen zur Wohnungserhaltung,
- Beratung bei Mietschulden und Vermittlung an die zuständigen Behörden,
- Vermittlung bei Problemen mit Institutionen, wie zum Beispiel Ämtern, Behörden, Vermietern oder Energieversorgern,
- postalische Erreichbarkeit durch Einrichtung einer Postadresse,
- psychosoziale Beratung in persönlichen Krisensituationen oder zur gesundheitlichen Versorgung,
- Weitervermittlung an geeignete Fachstellen oder weiterführende Hilfeeinrichtungen,
- Unterstützung bei der Wohnungssuche,
- Informationen zu Notschlafstellen, Essensausgaben oder Tagesstätten.
Der Ablauf einer Wohnungsnotfallhilfe ist unkompliziert.
Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Stelle persönlich, telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Im Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater können Sie Ihre Situation schildern und gemeinsam mögliche Lösungen für Sie suchen. Es gibt viele Gründe, aus denen Menschen in Not geraten und ihre Wohnung verlieren. Auch wenn es Überwindung kostet: Ein Beratungsgespräch ist ein erster starker Schritt, den Sie gehen, um Ihre Notlage zu beenden.
Beratungsstelle online finden
Hier können Sie nach passenden Beratungsstellen suchen und Termine buchen – online oder vor Ort.
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsnotfallhilfe
Die Beratung ist vertraulich und auch anonym möglich – erkundigen Sie sich dazu einfach bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle.
Zuständig für die Beratung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind zumeist die Kommunen und Kreise. Sie sind nach dem Ordnungsbehördengesetz verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Darüber hinaus beraten und helfen auch Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Rotes Kreuz etc.) und private Träger bei der Überwindung und der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.
Mit dem Beratungsstellenfinder können Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.
Zu Ihrem ersten Gespräch müssen Sie nicht zwingend Unterlagen mitbringen. Für weitere Gespräche werden ggf. folgende Unterlagen benötigt, soweit vorhanden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise
- Nachweis über Zahlungsverpflichtungen
- Kündigungsschreiben
- Räumungsurteil
- Zwangsräumungsmitteilung
Die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen helfen, wenn Sie davon bedroht sind, wohnungslos zu werden. Sie berät, wenn zum Beispiel:
- Mietschulden vorliegen,
- die Wohnung fristlos gekündigt wurde,
- eine Räumungsklage vorliegt oder
- eine Zwangsräumung droht.
Auf Wunsch unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch:
- bei der Kontaktaufnahme zur Vermieterin oder zum Vermieter, um Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Mietzahlungen zu sichern,
- beim Umgang mit Behörden und
- bei der Beantragung von sozialen Leistungen.