Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt:
- Im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts
- Im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts
Mit der Förderung ist die neu eingestellte Person mit einem pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag abgesichert. Die geförderten Arbeitsverhältnisse sind zudem von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit. Eine Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung darf nicht erfolgen.
Wichtig: Für Einmalzahlungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, bekommen Sie keinen Zuschuss. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Arbeitgeber zur Zahlung von Einmalzahlungen tariflich oder vertraglich verpflichtet sind.