Arbeitslosigkeit
Nutzen Sie als Arbeitgebende die individuellen Förderungen, um Menschen die Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dabei profitieren Sie und bewirken zusätzliches etwas Gutes!

Das Wichtigste in Kürze

Das zuständige Jobcenter kann Ihnen als Arbeitgebende oder Arbeitgebenden für die ersten fünf Jahre einen Großteil Ihrer Lohnkosten erstatten und finanziert außerdem ein Coaching. Zusätzlich können auf Antrag Kosten für erforderliche Weiterbildungen erstattet werden.

 

Das Jobcenter kann Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bis zu fünf Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren.

 

Sollte eine Förderung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt in Betracht kommen, gelten folgende Bedingungen:

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Menschen, die viele Jahre Bürgergeld erhalten haben, durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die Chance auf einen Neustart ins Arbeitsleben eröffnen. Mit geeigneten Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen können Sie die neuen Beschäftigten aktiv bei der Einarbeitung unterstützen. Ziel nach §16i SGB II ist es, den geförderten Personen langfristig wieder die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen.

 

Wichtig: Beachten Sie, dass Sie die Förderung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt beantragen müssen, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Die Antragsstellung ist kostenfrei.

 

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zu den Themen im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsmarkt. An dieser Stelle gelangen Sie zum Online-Antrag für Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Hinweise zu dieser Leistung

  1.  Die hier vorliegenden Informationen beziehen sich auf Lohnkostenzuschüsse nach §16i SGB II. Diese sind von Lohnkostenzuschüssen nach §16e SGB II und einem Eingliederungszuschuss nach §88 SGB III zu unterscheiden (siehe „Häufig gestellte Fragen“).

     

  2. Wenn Sie bereits eine geeignete Person gefunden haben, für die Sie eine Förderung erhalten möchten, ist es maßgeblich zu wissen, wie lange die Person schon arbeitslos ist. Sollten Sie dies nicht wissen, wenden Sie sich zunächst an die betroffene Person, um in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jobcenter den Sachverhalt zu klären. 

     

  3. Es gibt unterschiedliche Leistungen, über die Sie Zuschüsse für langzeitarbeitslose Menschen erhalten können. Neben der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ist das beispielsweise die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter vor Ort.

Wer hat Anspruch?

Der Lohnkostenzuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Person, die Sie einstellen möchten, über 25 Jahre alt ist.
  • Die Person hat zum Zeitpunkt der Antragsstellung Bürgergeld erhalten
  • Die Person innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Bürgergeld erhalten hat und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig war.
  • Die Person muss in den letzten fünf Jahren Bürgergeld bezogen haben, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt oder die Person schwerbehindert beziehungsweise diesem Personenkreis gleichgestellt ist.
  • Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein und kann in Teilzeit oder Vollzeit erfolgen.
  • Die Person, für die Sie die Förderung beantragen, muss zur Teilnahme am Coaching bereit sein. Dieses findet mindestens im ersten Jahr der Beschäftigung während der Arbeitszeit statt.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • Die Person, die Sie einstellen möchten, unter 25 Jahre alt ist
  • Die Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig sein soll 
  •  Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten

Die wichtigsten Themen rund um die Teilhabe am Arbeitsmarkt

Häufig gestellte Fragen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt direkt online beantragen.