Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweise zur Datenspeicherung
Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.
Datenschutzerklärung
Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung für elektronische Anträge im Verfahren Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden entnehmen.
Kurz und knapp
Die Förderung trägt den offiziellen Namen Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden. Im Text verwenden wir den bürgernäheren Begriff Menschen mit langem Leistungsbezug.
Als arbeitgebende Person können Sie Menschen mit langem Leistungsbezug die Chance geben, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen. Sie können dafür ggf. eine Förderung erhalten. Für die Förderung müssen Sie einen Antrag stellen. Der Arbeitsvertrag muss mindestens 2 Jahre laufen.
Das Jobcenter kann Ihnen für die ersten 2 Jahre einen Teil der Lohnkosten erstatten. Ein begleitendes Coaching soll ebenfalls durchgeführt werden. Ziel ist, dass diese Menschen aus dem Leistungsbezug kommen und dauerhaft im Unternehmen bleiben.
Wenn Sie bereits eine geeignete Person gefunden haben und eine Förderung erhalten möchten, ist es wichtig zu wissen, wie lange diese Person bereits Leistungen nach SGB II (Grundsicherungsgeld) erhält.

Liegen die Fördervoraussetzungen vor?
Als arbeitgebende Person können Sie Menschen mit langem Leistungsbezug die Chance geben, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen. Sie können dafür ggf. eine Förderung erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.. Der Arbeitsvertrag muss mindestens 2 Jahre laufen.
Das Jobcenter kann Ihnen für die ersten 2 Jahre einen Teil der Lohnkosten erstatten. Ein Coaching soll ebenfalls durchgeführt werden. Ziel ist, dass diese Menschen aus dem Leistungsbezug kommen und dauerhaft im Unternehmen bleiben.
Voraussetzungen für die Förderung von Menschen mit langem Leistungsbezug sind z. B.:
- Gefördert werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, auch in Teilzeit, mit einer Vertragsdauer von mindestens zwei Jahren.
- Für die Person, die Sie einstellen möchten, gelten u. a. folgende Bedingungen:
- Sie muss zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Grundsicherungsgeld erhalten.
- Sie muss innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate im Leistungsbezug gewesen sein und trotz Jobcenter-Hilfe noch keinen Job gefunden haben.
- Sie darf nicht oder nur kurz beschäftigt gewesen sein
- Sie sollte bereit sein, am Coaching teilzunehmen.
Ob die Fördervoraussetzungen vorliegen prüft das Jobcenter.

Erforderliche Unterlagen
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
In der Regel benötigen das Jobcenter die folgenden Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Angaben zum Arbeitsvertrag – Entwurf des Arbeitsvertrages
Unter Umständen kann das Jobcenter weitere Unterlagen verlangen.

Fristen
Für den Antrag gibt es keine Fristen.

So lange dauert es
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Ihr zuständiges Jobcenter bemüht sich, Ihnen so schnell wie möglich Bescheid zu geben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen vollständig einreichen.

Diese Kosten entstehen
Die Beantragung ist kostenlos.
