Bildung und Teilhabe - bei Bezug von Kinderzuschlag
Chancengleichheit durch Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Hier können Sie die Leistung direkt online beantragen.
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Hinweis zur Antragstellung
Der Antrag auf dieser Seite ist ausschließlich für Beziehende von Kinderzuschlag.
Wenn Sie eine andere Leistung beziehen und Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen möchten, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Antragsseiten.
Mehr Informationen zu Bildung und Teilhabe allgemein finden Sie auf der Leistungsseite zu Bildung und Teilhabe.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zu Hause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweise zur Datenspeicherung
Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.
Datenschutzerklärung
Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung zu Leistungen für Bildung und Teilhabe entnehmen.
Kurz und knapp
Das Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, auch Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Kinder sollen z. B. nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen, Klassenfahrten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

Habe ich Anspruch?
Grundsätzlich können Sie die Leistungen des Bildungspaketes beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Grundsicherungsgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ)

Verfahrensablauf
Sie können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle (zum Beispiel Jobcenter oder Sozialamt) oder in den meisten Fällen auch online beantragen.
Folgende Schritte werden dabei durchlaufen:
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten möchten, sollten Sie die folgenden Unterlagen möglichst vollständig vorlegen:

Fristen
Erst wenn Sie den Antrag eingereicht haben, können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Ein Recht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie so lange, wie Sie die erforderliche Leistung (z. B. Kinderzuschlag) erhalten. Wenn Sie wieder genügend Geld verdienen, um die Kosten für Schule und Freizeitaktivitäten Ihrer Kinder selbst zu übernehmen, werden die Leistungen nicht mehr gezahlt.

So lange dauert es
Die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Während der Bearbeitungszeit angefallene Leistungen beziehungsweise Kosten werden rückwirkend bis zum Datum der Antragsstellung erstattet.

Diese Kosten entstehen
Es entstehen für Sie keine Kosten, wenn Sie ein Konto bei einer Bank haben.
