Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und sich weiterbilden wollen, können Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Ziel ist es, Sie auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dabei geht es um eine langfristige Qualifizierung anstatt einer kurzfristigen Vermittlung.
Möchten Sie sich durch Weiterbildungen zusätzlich qualifizieren oder Ihren Abschluss nachholen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld-Bonus oder Weiterbildungsgeld.
Wichtig: Ihr zuständiges Jobcenter berät Sie dazu, welche Weiterbildungsmaßnahmen in welchem Umfang gefördert werden können. Eine persönliche Beratung mit Ihrer Ansprechperson sollte daher der erste Schritt sein.
Bürgergeld-Bonus
Für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Der Bürgergeldbonus kann bei Teilnahme an folgenden Maßnahmen ausgezahlt werden:
- nicht abschlussorientierte Weiterbildung mit einer Dauer von mehr als 8 Wochen
- Einstiegsqualifizierung
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Vorphase der Assistierten Ausbildung
- Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher nach § 16h Abs. 1 SGB II.
Der Bürgergeld-Bonus gilt auch für Maßnahmen, die bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben und darüber hinaus andauern.
Weiterbildungsgeld
Monatlich 150 Euro extra werden gezahlt für die Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt.
Das Weiterbildungsgeld gilt auch für abschlussbezogene Weiterbildungen, die schon vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben und darüber hinaus andauern.
Wann spricht man von einer nicht abschlussbezogenen Weiterbildung?
Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit dem Bürgergeldbonus ist die nicht abschlussbezogene Weiterbildung. Das bedeutet: Die Weiterbildung hilft bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt, führt aber nicht zu einem Berufsabschluss. Beispiele sind etwa Kurse, bei denen Grundkompetenzen wie Computerkenntnisse erweitert werden.
Wann spricht man von einer abschlussbezogenen Weiterbildung?
Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit dem Weiterbildungsgeld ist die abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahme. Das bedeutet: Die Weiterbildung führt zum Berufsabschluss. Beispiele sind Umschulungen, berufliche Teilqualifizierungen oder Vorbereitungslehrgänge auf eine Externen- / Schulfremdenprüfung.
Wie lange kann das Weiterbildungsgeld gezahlt werden?
Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro kann bis zu drei Jahre monatlich ausgezahlt werden.
Welche weiteren Förderungen gibt es im Zusammenhang mit Umschulungen?
Zusätzlich gibt es die Weiterbildungsprämie von 1.000, bzw. 1.500 Euro bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Das bedeutet: Für das Bestehen einer vorgesehenen Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung gibt es eine Prämie von 1.000 Euro. Beim erfolgreichen Abschluss in Form einer bestandenen Abschlussprüfung gibt es für diese eine Prämie von 1.500 Euro.
Wie beantrage ich Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld?
Sie müssen Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus nicht extra beantragen. Das Jobcenter zahlt Ihnen den Bürgergeld-Bonus, bzw. das Weiterbildungsgeld monatlich nachträglich aus. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Weiterbildungsmaßnahme die Voraussetzung erfüllt, hilft Ihnen Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Eine Beratung ist jedem Fall empfehlenswert.
Wie bekomme ich die Weiterbildungsprämie?
Auch die Weiterbildungsprämie muss nicht beantragt werden. Sie müssen lediglich einen Nachweis, d.h. Zwischen- oder Abschlusszeugnis, beim Jobcenter erbringen.
Müssen Kurse für den Bürgergeldbonus in Vollzeit absolviert werden?
Nein. Ihre Ansprechperson in dem für Sie zuständigen Jobcenter bespricht mit Ihnen, welche Weiterbildungsmaßnahmen Sie in welchem Umfang für eine Förderung besuchen können.