Digitaler Antragsassistent

Schritt 1

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.

Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.

In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.

Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.

Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass Sie Kinderzuschlag derzeit nur über ausgewählte Partnerportale beantragen können. Wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl angeben, ermitteln wir die zuständige Stelle und das zugehörige Partnerportal. Dann erhalten Sie einen Link dorthin. Auf dem Partnerportal finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Antrag digital stellen können. Eine direkte Antragsstellung über die Sozialplattform ist aktuell nicht möglich.

Der Online-Antrag – einfach erklärt

Hinweise zur Datenspeicherung

Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.

Kurz und knapp

Der Kinderzuschlag (kurz KiZ) ist für Familien gedacht, die über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, berechnet die Familienkasse für jede Familie einzeln. Mit dem Kinderzuschlag haben Sie auch Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen sowie kostenlose Kinderbetreuung.

Habe ich Anspruch?

Der Kinderzuschlag ist nur für Eltern bestimmt, die für sich selbst zwar genug verdienen, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht. Ob Sie verheiratet sind, alleinerziehend, oder mit einem Partner zusammenleben, ist egal.

Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn:

Erforderliche Unterlagen

Um einen Kinderzuschlag zu beantragen, sollten Sie verschiedene Unterlagen bereithalten, falls sie Ihnen vorliegen:

Fristen

Für den Antrag auf Kinderzuschlag gibt es keine Fristen. Der Kinderzuschlag wird 6 Monate lang gezahlt. Danach müssen Sie ihn neu beantragen. Wenn sich Ihre Situation nicht verändert hat, können Sie nach 6 Monaten einfach einen Kurzantrag ausfüllen: Kinderzuschlag Kurzantrag (arbeitsagentur.de)

So lange dauert es

Nachdem Sie den Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse eingereicht haben, kann es einige Wochen dauern, bis dieser bearbeitet wird. 

Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid und alle wichtigen Informationen.

Diese Kosten entstehen

Die Beantragung des Kinderzuschlags ist kostenlos.