Wenn Sie Bürgergeld beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen möchten, benötigt das Jobcenter den vollständig ausgefüllten Antrag auf Einstiegsgeld.
Idealerweise sollten außerdem die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
- aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
- Umsatzerwartungen und Gewinnprognose für die nächsten 3 Jahre
- Nachweise über fachliche Qualifikationen für den Bereich der Tätigkeit
- gegebenenfalls die Stellungnahme eines externen Dritten oder einer fachkundigen Stelle zum zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens. Fachkundige Stellen sind: Kammern, Fach-verbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
Wichtig: Sie können den Antrag zunächst ohne das Vorlegen weiterer Dokumente stellen. Die zuständige Behörde wird in diesem Fall fehlende Unterlagen nachfordern. Das kann die Verfahrensdauer verlängern.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, benötigt Ihr Jobcenter oft noch weitere Unterlagen. Dazu gehört vor allem der Nachweis darüber, dass Sie selbstständig sind. Das kann zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung, der Meldung beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel von einem Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe sein.
Gegebenenfalls müssen weitere Nachweise vorgelegt werden, zum Beispiel:
- Unfallversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Eintragung in die Handwerksrolle