Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Sie erhalten Bürgergeld und haben eine gute Geschäftsidee, um sich selbstständig machen? Das Einstiegsgeld hilft Ihnen, Ihre Idee in die Tat umzusetzen!

Das Wichtigste in Kürze

Der Staat kann Ihnen helfen, wenn Sie aktuell Bürgergeld erhalten und sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen möchten.

Einstiegsgeld ist eine Förderung für Personen, die

  • hauptberuflich eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, oder
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere im Niedriglohnsektor, Helfer- und Helferinnenbereich oder bei längerer Arbeitslosigkeit, beginnen wollen.

Den Antrag auf Einstiegsgeld prüft Ihr zuständiges Jobcenter. Einstiegsgeld erhalten Sie höchstens 24 Monate lang. Die Höhe der Zahlung wird individuell festgelegt. 

 

Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Es wird vom Jobcenter geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für diese Förderung erfüllen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch auf die Förderung hat und welche Möglichkeiten Sie haben, eine Bewilligung von Einstiegsgeld zu erhalten. Den Antrag auf Einstiegsgeld können Sie hier online stellen.

Information für Selbständige

Das Eingliederungsgeld bietet finanzielle Hilfe bei der Existenzgründung. Wenn Sie Sachgüter sowie Beratungs- oder Vermittlungsleistungen durch Dritte benötigen, können Sie die Leistung Eingliederung von Selbständigen beantragen.


Wer hat Anspruch?

Sie können die Leistung beantragen, wenn 

  • Sie Bürgergeld beziehen. 
  • Ihre neue hauptberufliche Selbstständigkeit oder Ihre neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dafür geeignet ist, dass Sie zukünftig keine Hilfe mehr benötigen.
  • Die Förderung zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
  • Die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Das ist der Fall, wenn während der geförderten Tätigkeit keine andere Tätigkeit von gleichem oder größerem Umfang ausgeübt werden kann.

Bei Selbstständigkeit:

  • Das Jobcenter hält Sie als Gründerin oder Gründer für persönlich geeignet.
  • Ihre selbständige Tätigkeit ist wirtschaftlich tragbar.

Ausgenommen von dieser Förderung sind 

  • Personen, die Arbeitslosengeld erhalten.

Falls dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte wegen anderweitigen Fördermöglichkeiten an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Die wichtigsten Themen rund um Einstiegsgeld

Häufig gestellte Fragen zum Einstiegsgeld

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie das Einstiegsgeld direkt online beantragen.