Wenn Sie die Eingliederung von Selbständigen beantragen, prüft Ihr Jobcenter individuell, ob und in welcher Höhe Sie die Förderung bekommen können. In der Regel werden Darlehen gewährt. Die Zuschüsse dürfen den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen.
Eingliederung von Selbständigen
Das Wichtigste in Kürze
Sie erhalten Bürgergeld und sind selbständig? Oder Sie wollen aus dem Bürgergeldbezug heraus hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen? Mit der Eingliederung von Selbständigen kann das Jobcenter Sie dabei unterstützen und /oder beraten.
Folgende Leistungen sind durch die Eingliederung von Selbständigen förderfähig:
- Sachgüter
- Beratungs- oder Vermittlungsleistungen durch Dritte
Ziel der Förderung ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.
Die Eingliederung von Selbständigen ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Ihr Jobcenter prüft individuell, ob die Leistungsvoraussetzungen für diese Förderung gegeben sind.
Wichtig:
Sie müssen die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen, bevor die zu erwartenden Kosten entstehen.
Wer hat Anspruch?
Wenn Sie die Förderung zur Eingliederung von Selbständigen von Ihrem Jobcenter erhalten möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie erhalten Bürgergeld
- Ihre selbständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeführt oder Sie möchten sich im Hauptberuf selbständig machen. Das heißt, Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche
- Ihre Selbständigkeit muss eine positive Prognose zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit haben. Das heißt: Ihr Geschäftsmodell muss so durchdacht sein, dass Sie in der Selbständigkeit langfristig erfolgreich sein können. Diese Prognose („fachkundige Stellungnahme“) muss von einer sogenannten fachkundigen Stelle kommen. Fachkundige Stellen sind beispielsweise Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen. Ihr Jobcenter informiert Sie über die regionalen Stellen
- Sie sind persönlich geeignet
- Sie haben alternative Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft, zum Beispiel ein Bankdarlehen oder Förderleistungen durch Dritte
Sie können die Förderung nicht beanspruchen, wenn Sie
- eine Rehabilitandin oder ein Rehabilitand sind. Damit sind Menschen gemeint, für die es durch Krankheit, eine körperliche oder geistige Behinderung besonders schwierig ist, einen Beruf auszuüben.
- alternative Finanzierungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft haben, zum Beispiel ein Bankdarlehen oder Förderleistungen durch Dritte.
- die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nicht vor Entstehung der zu erwartenden Kosten beantragt haben.
- die förderfähigen Sachgüter auch auf andere Weise beschaffen könnten, wie zum Beispiel durch Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Bankkredite.
Die wichtigsten Themen rund um die Eingliederung von Selbständigen
Wenn Sie die Förderung zur Eingliederung von Selbständigen erhalten möchten, können Sie diese vor Ort in Ihrem Jobcenter oder online beantragen. Es ist empfehlenswert, einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter zu vereinbaren. So können Sie vorab klären, ob eine Förderung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
Wenn eine Förderung zur Eingliederung von Selbständigen möglich ist:
- bespricht Ihre Ansprechperson im zuständigen Jobcenter mit Ihnen, wie das weitere Vorgehen aussieht,
- erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen,
- füllen Sie die Antragsunterlagen aus und senden sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen und Belegen an das Jobcenter, oder
- nutzen Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Eingliederung von Selbständigen online zu stellen. Dafür müssen Sie den Onlineantrag ausfüllen und die notwendigen Nachweise hochladen.
Nachdem Ihr Jobcenter alles geprüft hat, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid. In dem steht, ob Sie an der Maßnahme der Eingliederung von Selbständigen teilnehmen können, Kosten übernommen werden oder Ihnen ein Zuschuss oder ein Darlehen (Kredit) oder eine Kombination aus beidem gewährt wird.
Nach einer positiven Rückmeldung können Sie Sachgüter oder Beratungsleistungen anschaffen beziehungsweise in Anspruch nehmen. Sie müssen anschließend Nachweise einreichen, die belegen, wofür Sie die Mittel ausgegeben haben. Das können zum Beispiel ein Kaufbeleg oder eine Quittung sein. Die erstattungsfähigen Kosten werden auf Ihr Konto überwiesen.
Wichtig: Beachten Sie, dass Sie die Eingliederung von Selbständigen beantragen müssen, bevor die Kosten entstehen. Die Antragsstellung ist kostenlos.
Das zuständige Jobcenter kann Sie bei der Beschaffung von Sachgütern unterstützen oder bei Beratungsleistungen.
Im Einzelnen bedeutet das Folgendes:
Unterstützung bei der Beschaffung von Sachgütern:
- Das zuständige Jobcenter kann Sie bei der Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern unterstützen. Zu den Sachgütern zählen zum Beispiel Büroausstattung, Werkzeuge, Fahrzeuge, Arbeitsmittel, Marketingmaßnahmen oder auch Kautionen für Gewerberäume
- Laufende Betriebskosten können nicht gefördert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Personal- oder Mietkosten, Kosten der Telekommunikation oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zur Produktion
- Es darf nicht möglich sein, die Sachgüter auf andere Weise zu beschaffen. Das heißt, alle anderen möglichen Alternativen müssen ausgeschöpft sein. Das können zum Beispiel Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung und Bankkredite sein
Beratungsleistungen für Selbständige durch Dritte:
- Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind und dies für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist, kann auch eine Beratung und/oder Vermittlung von nicht fachbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden. Das sind zum Beispiel allgemeine betriebswirtschaftliche oder steuerliche Grundlagen
- In der Beratung können auch eine Bestandsanalyse, Aktivitäten zur Erhaltung/Stabilisierung und bei Bedarf die Neuausrichtung der ausgeübten Selbständigkeit besprochen werden
- Es werden keine beruflichen Kenntnisse vermittelt
- Die Beratung und/oder Vermittlung von nicht fachbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist für Sie kostenfrei. Sie kann durch vom zuständigen Jobcenter beauftragte Dritte, beispielsweise Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren, erfolgen
Wichtig: Um die Förderung zu erhalten, muss eine positive Prognose vorliegen: Ihr Geschäftsmodell muss so durchdacht sein, dass Sie in der Selbständigkeit langfristig erfolgreich sein können. Diese Prognose („fachkundige Stellungnahme“) muss von einer sogenannten fachkundigen Stelle kommen. Fachkundige Stellen sind beispielsweise Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen. Ihr zuständiges Jobcenter informiert Sie über die regionalen Stellen.
Häufig gestellte Fragen zur Eingliederung von Selbständigen
Gesetzlich gibt es keine maximale Dauer der Förderung zur Eingliederung von Selbständigen. Jedoch wird Ihr zuständiges Jobcenter abwägen, wie sinnvoll und wirtschaftlich die Förderungen sind.
Ihre Ansprechperson im zuständigen Jobcenter informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind. Das können zum Beispiel folgende Dokumente und Unterlagen sein:
- Antrag auf Gewährung von Leistungen
- Fachkundige Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit
- Gewerbeanmeldung
- Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, zum Beispiel einen Business- oder Finanzierungsplan und die Vorschau der Erlöse
- Angebote, Kostenvoranschläge und Ähnliches
- Bescheinigung zum Ausschluss weiterer Finanzierungsquellen
Ihr zuständiges Jobcenter kann weitere Unterlagen verlangen.
Leistung online beantragen
Hier können Sie die Eingliederung von Selbständigen direkt online beantragen.