Ein begleitendes Coaching soll mit der eingestellten Person durchgeführt werden. Es hilft der ehemals langzeitarbeitslosen Person, sich nach langem Leistungsbezug leichter wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz, in der Familie oder bei der Alltagsorganisation.
Die Teilnahme am Coaching soll grundsätzlich erfolgen. Es kann während oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie die geförderte Person für das Coaching freistellen. Findet es während der Arbeitszeit statt, wird das Gehalt weitergezahlt.
Der Coaching-Bedarf wird individuell festgelegt. Ihre Unternehmensbedürfnisse werden bei der Terminplanung berücksichtigt. Die fachliche Einarbeitung ist jedoch nicht Teil des Coachings. Die verantwortliche Person für das Coaching bindet Sie bei Bedarf ein und berät Sie zu allen Belangen der geförderten Person.