Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Um Ihnen und dem bzw. der neuen Mitarbeitenden das Kennenlernen zu erleichtern, könnten Sie beide ggf. Unterstützung erhalten - durch die teilweise Erstattung der Lohnkosten und in Form eines Coachings für Ihre bzw. Ihren neuen Mitarbeitenden.

Das Wichtigste in Kürze

Die Förderung trägt den offiziellen Namen Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden. Im Text verwenden wir den bürgernäheren Begriff Menschen mit langem Leistungsbezug.

Als arbeitgebende Person können Sie Menschen mit langem Leistungsbezug die Chance geben, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen. Sie können ggf. dafür eine Förderung in Form eines Lohnkostenzuschusses erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Der Arbeitsvertrag muss mindestens 2 Jahre laufen.

Das Jobcenter kann Ihnen für die ersten 2 Jahre einen Teil der Lohnkosten erstatten. Ein begleitendes Coaching soll  ebenfalls durchgeführt werden. Ziel ist, dass diese Menschen aus dem Leistungsbezug kommen und dauerhaft im Unternehmen bleiben.

Wenn Sie bereits eine geeignete Person gefunden haben und eine Förderung erhalten möchten, ist es wichtig zu wissen, wie lange diese Person bereits Leistungen nach SGB II (Grundsicherungsgeld) erhält.

Falls Sie dies nicht wissen: Wenden Sie sich an Ihr Jobcenter. Dort klären Sie mit Ihrer Ansprechperson, welche Förderung möglich ist.

Es gibt unterschiedliche Leistungen, über die Sie Zuschüsse für Menschen mit langem Leistungsbezug erhalten könnten. Neben der Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden ist das beispielsweise die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter vor Ort. 

Die hier vorliegenden Informationen beziehen sich auf Lohnkostenzuschüsse nach §16e SGB II. Diese sind von Lohnkostenzuschüssen nach § 16i SGB II und dem Eingliederungszuschuss nach §§ 88 ff. SGB III zu unterscheiden.

Weitere Information finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen zur Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden


Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Voraussetzungen für die Förderung:

Gefördert werden ausschließlich 

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, 
  • in Teil- oder Vollzeit, 
  • mit einer Vertragsdauer von mindestens zwei Jahren.

Für die Person, die Sie einstellen möchten, gelten u. a. folgende Bedingungen:

  • Sie muss zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Grundsicherungsgeld erhalten.
  • Sie muss innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate im Leistungsbezug gewesen sein und trotz Jobcenter-Hilfe noch keinen Job gefunden haben.
  • Sie sollte bereit sein, am Coaching teilzunehmen.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie:

  • ein Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu bekommen.
  • jemanden einstellen wollen, der in den letzten 4 Jahren schon länger als 3 Monate sozialversicherungspflichtig bei Ihnen gearbeitet hat.
  • die Person nicht sozialversicherungspflichtig anstellen wollen.
  • die Förderung beantragen, nachdem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Die wichtigsten Themen rund um die Eingliederung von Menschen mit langem Leistungsbezug

Häufig gestellte Fragen zur Eingliederung von Menschen mit langem Leistungsbezug

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden direkt online beantragen.