Übernahme von Mietrückständen für Beziehende von Leistungen nach SGB II (über das Jobcenter)
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Hinweis zur Antragstellung
Wichtig: Der Antrag auf Übernahme von Mietrückständen auf dieser Seite ist ausschließlich für Beziehende von Leistungen nach SGB II (über das Jobcenter).
Wenn Sie Leistungen nach SGB XII (über das Sozialamt) beziehen und die Übernahme von Mietrückständen beantragen möchten, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Antragsseite.
Mehr Informationen zur Übernahme von Mietrückständen allgemein finden Sie auf der Leistungsseite zur Übernahme von Mietrückständen.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweis zur Datenspeicherung
Mit Ihrem Nutzerkonto haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag jederzeit zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzufahren. Bedenken Sie jedoch, dass Ihre Eingaben nur für einen Zeitraum von 24 Stunden gespeichert werden. Nach Ablauf dieser Frist müssten Sie den Antragsprozess erneut starten.
Datenschutzerklärung
Die Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung für die Übernahme von Mietrückständen.
Kurz und knapp
Wenn Sie Mietschulden haben und diese nicht aus eigener Kraft zurückzahlen können, kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Mietschulden übernehmen.
Die Übernahme von Mietrückständen soll Sie davor schützen, Ihre Wohnung zu verlieren. Diese Unterstützung können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie wird Ihnen in der Regel als Darlehen gezahlt.

Habe ich Anspruch?
Ob eine Person Anspruch auf die Übernahme von Mietrückständen hat, wird nach Prüfung des konkreten Einzelfalles immer individuell vom Jobcenter entschieden. Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie Mietschulden haben und Ihnen deshalb eine Kündigung oder Räumungsklage bevorsteht.
Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
- aktuelle Forderungsaufstellung/Mietkontoauszug
- Mahnung/Kündigung/Räumungsklage
- Mietvertrag oder anderweitiger Nachweis über die zu zahlende Miete, gegebenenfalls Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung

Fristen
Für den Antrag auf Übernahme von Mietrückständen gibt es keine Fristen zu beachten.

So lange dauert es
Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen beim Jobcenter vor Ort oder online eingereicht haben, kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Rückmeldung bekommen.

Diese Kosten entstehen
Für den Antrag auf Übernahme von Mietrückständen fallen für Sie keine Kosten an.
