Digitaler Antragsassistent

Schritt 1

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.

Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.

In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.

Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.

Hinweis zur Antragsstellung

Wichtig: Der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt auf dieser Seite ist ausschließlich für Personen wohnhaft innerhalb einer besonderen Wohnform.

Besondere Wohnform bedeutet ein betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit umfassender Unterstützung im Alltag nach den Regelungen des SGB XII.

Wenn Sie nicht innerhalb der besonderen Wohnform in Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Landkreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) wohnen und Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen möchten, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Antragsseite.

 

Mehr Informationen zu Hilfe zum Lebensunterhalt allgemein finden Sie auf der Leistungsseite zu Hilfe zum Lebensunterhalt. 

Informationen zur Antragstellung

Hinweis zur Datenspeicherung

Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.

Datenschutzerklärung

Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung für die Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) entnehmen.

Einfach erklärt

Wenn Sie in einer besonderen Wohnform wohnen, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Kurz und knapp

Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, früher auch Sozialhilfe genannt, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel durch Krankheit, Ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können. 

Voraussetzung für Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass Sie keine Hilfe anderer Personen (zum Beispiel: Eltern, Familie) bekommen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mehr als 6 Monate lang weniger als 3 Stunden arbeiten können, also erwerbsgemindert sind. 

Habe ich Anspruch?

Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, falls Sie weder selbst noch mit Hilfe anderer Personen (zum Beispiel Eltern und Kinder) vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Anspruch besteht auch, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.

Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie:

Erforderliche Unterlagen

Der Umfang der benötigten Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile, Verträge zur Vermögensübertragung oder Unterhaltstitel benötigen.

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten möchten, benötigen Sie aber meistens die folgenden Nachweise:

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich, wenn Sie Hilfe brauchen. 

In der Regel wird die Hilfe zum Lebensunterhalt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben, ausgezahlt. Nur in wenigen Ausnahmen können Sie Geld für vergangene Zeiträume erhalten.

So lange dauert es

Die Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ist individuell und kann mehrere Wochen dauern. 

Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Nachweise schnellstmöglich und vollständig einreichen.

Diese Kosten entstehen

Die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt ist kostenlos.