Bitte beachten sie, dieser Prozessschritt trifft nur auf die zuständigen Stellen zu, dessen Bundesländer den zusätzlichen Anbindungs- und Kommunensupport hinzugebucht haben. Dies betrifft die Länder [Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt]. Sollte ihr Bundesland nicht Gebrauch von dem zusätzlichen Support machen kann dieser Schritt ggf. entfallen. Gehen Sie hierfür auf die koordinierende Stelle ihres Landes zu.
Die Anbindungsvarianten an die Sozialplattform finden Sie hier.
Wichtig ist, dass nach diesem Termin mindestens eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer der anzubindenden Kommune über alle organisatorischen und technischen Hintergründe informiert und dazu befähigt ist, die Informationen in die Kommune weiterzutragen.
Im Anschluss an den Termin wird ein umfangreiches Informationspaket mit unterschiedlichen Dokumenten versendet. Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden einen Link zu einem Formular, das eine Abfrage zur Einordnung der Kommune in verschiedene Gruppen beinhaltet.