Um eine Onlineleistung in „Betrieb“ zu nehmen, muss eine Anbindung zwischen der Sozialplattform und den antragsbearbeitenden Kommunen geschaffen worden sein.
Die Anbindung baut auf Schnittstellen und etablierten Standards wie OSCI und XTA2 nach Vorgaben der EfA-Mindestanforderungen auf. Es gibt drei verschiedene Anbindungsvarianten. Die Kommunen können sich frei für eine Anbindungsvariante entscheiden. Nach einer erfolgreichen Teststellung kann die jeweilige Leistung ab dem Zeitpunkt der Anbindung online beantragt werden.