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Rechtliche Grundlagen: Nachnutzungsmodelle

Das Kommunalvertreter-Modell 

Dieses ist als Nachnutzungsmodell verfügbar und ermöglicht bereits jetzt die kommunale Nachnutzung. 

Das Modell basiert auf einer interöffentlichen Kooperationsvereinbarung (iöV), die Bund, Länder und injuP (sog. Kommunalvertreter in der Funktion eines Intermediärs) als Kooperationspartner vorsieht.

Bedingung eines jeden Kooperationspartners ist die Einbringung eines OZG-bezogenen Online-Dienstes, der betriebsbereit ist. Für die einzelnen Online-Dienste werden von allen Nach-/Mitnutzungsinteressierten wiederum eine Einzelkooperationsvereinbarung einschl. AVV mit dem bereitstellenden Kooperationspartner abgeschlossen. 

Die kommunale Nachnutzung wird durch eine allgemeine Rahmenvereinbarung mit Einzelabruf für den jeweiligen Dienst und einschl. AVV im Verhältnis Kommunalvertreter – Kommune realisiert. 

Jedes Bundesland hat einen eigenen Kommunalvertreter, hier finden Sie die Liste der jeweils zuständigen Ansprechpersonen.


Der FIT-Store 

Die Nachnutzung über den FIT-Store funktioniert durch die zentrale und standardisierte Abwicklung der Verträge mit geringem Aufwand und schont so die Ressourcen der einstellenden und nachnutzenden Länder.

Die Nachnutzung über den FIT-Store der FITKO (Föderale IT-Kooperation) ist derzeit in Pilotierung.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des FIT-Store.

Technische Umsetzung der Nachnutzung

Kosten

Die Preisbildung für nachnutzende Länder der Sozialplattform entscheidet sich anhand des durch das Bundesland gewählten Pakets und der damit verbundenen Menge der nachgenutzten EfA-Leistungen und der Beratungsdienste. 

Den Umgang mit den Kosten für Kommunen und Beratungsstellen regeln die jeweiligen Bundesländer selbst. Sprechen Sie hierzu gerne die koordinierende Stelle ihres Bundeslandes an. 

Hier finden Sie eine Liste der Ansprechpersonen.