Hilfe zum Lebensunterhalt
Sie können aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht arbeiten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf diese Leistung.
Hier können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt direkt online beantragen.
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Wohnhaft innerhalb der besonderen Wohnform
Besondere Wohnform bedeutet ein betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit umfassender Unterstützung im Alltag nach den Regelungen des SGB XII.
Sie wohnen innerhalb der besonderen Wohnform in Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Landkreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen)?
Dann stellen Sie den Online-Antrag für Hilfe zum Lebensunterhalt bitte direkt auf der vorgesehenenen Antragsseite.
Die besondere Wohnform meint eine bestimmte Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung, die spezielle Unterstützung benötigen.
Informationen zur Antragstellung

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweis zur Datenspeicherung
Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.
Datenschutzerklärung
Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung für die Hilfe zum Lebensunterhalt entnehmen.
Kurz und knapp
Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, früher auch Sozialhilfe genannt, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel durch Krankheit, Ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können.
Voraussetzung für Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass Sie keine Hilfe anderer Personen (zum Beispiel: Eltern, Familie) bekommen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mehr als 6 Monate lang weniger als 3 Stunden arbeiten können, also erwerbsgemindert sind.

Habe ich Anspruch?
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, falls Sie weder selbst noch mit Hilfe anderer Personen (zum Beispiel Eltern und Kinder) vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Anspruch besteht auch, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.
Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie:

Erforderliche Unterlagen
Der Umfang der benötigten Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile, Verträge zur Vermögensübertragung oder Unterhaltstitel benötigen.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten möchten, benötigen Sie aber meistens die folgenden Nachweise:

Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich, wenn Sie Hilfe brauchen.
In der Regel wird die Hilfe zum Lebensunterhalt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben, ausgezahlt. Nur in wenigen Ausnahmen können Sie Geld für vergangene Zeiträume erhalten.

So lange dauert es
Die Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ist individuell und kann mehrere Wochen dauern.
Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Nachweise schnellstmöglich und vollständig einreichen.

Diese Kosten entstehen
Die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt ist kostenlos.
