Beratungsleistungen gehören zu den kommunalen Eingliederungsleistungen, denn eine schwierige oder belastende Lebenssituation kann dazu führen, dass Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld keine Arbeit finden.
Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie mit der Vermittlung einer Schuldnerberatung, einer psychosozialen Betreuung sowie einer Suchtberatung unterstützen, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.
Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung hilft Ihnen bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse.
Psychosoziale Betreuung
Eine psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder in Krisensituationen Unterstützung benötigen.
Suchtberatung
Mit einer Suchtberatung erhalten Sie, unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht, Unterstützung. Dies kann zum Beispiel eine allgemeine Beratung über Suchtgefährdungen, Suchtmittel oder Abhängigkeit sein. Auch weiterführende Hilfsangebote für Suchtkranke können in Anspruch genommen werden.