Wenn Sie die Freie Förderung beantragen, prüft Ihr Jobcenter, ob und in welcher Höhe Sie die Förderung bekommen können. Wird Ihr Antrag bewilligt, können grundsätzlich alle notwendigen und angemessenen Kosten übernommen werden. Diese werden Ihnen in Form eines Zuschusses oder Darlehens auf Ihr Konto überwiesen. Sollten Sie an einem Projekt oder anderen Angebot teilnehmen, können die Kosten auch direkt an den Projekt- oder Weiterbildungsträger ausgezahlt werden.
Freie Förderung
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, gibt es viele Fördermöglichkeiten, um Sie bei der Eingliederung in die Arbeit zu unterstützen. Reichen diese nicht aus, gibt es die Möglichkeit eine Freie Förderung zu beantragen. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gemeinsam mit Ihrem Jobcenter können Sie passgenaue Maßnahmen besprechen, um im Arbeitsmarkt Ihren Platz zu finden.
Wenn Sie schon länger arbeitslos oder jünger als 25 Jahre sind und Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, können Sie die Freie Förderung beantragen.
Ziel der Freien Förderung ist es, Ihnen genau die Unterstützung zu geben, die Sie brauchen, um eine Arbeit zu finden und zu halten.
Das kann zum Beispiel durch Folgendes erreicht werden:
- Sie nehmen an einer Einzel- oder Gruppen-Maßnahme oder Weiterbildungen teil
- Sie nehmen an einem regionalen Projekt teil
- Sie erhalten finanzielle Unterstützung, zum Beispiel durch Zuschüsse, einen Kredit oder Erstattungen von Ausgaben
Den Antrag auf Freie Förderung prüft und entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter. Die Art der Unterstützung wird individuell mit Ihnen abgesprochen.
Die Freie Förderung ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Wichtig:
Ihren Antrag müssen Sie stellen, bevor die zu erwartenden Kosten entstehen.
In Einzelfällen können Sie die Freie Förderung noch bis zu 6 Monate erhalten, nachdem Sie eine Arbeit aufgenommen haben.
Wer hat Anspruch?
Die Freie Förderung ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Sie können Freie Förderung grundsätzlich erhalten, wenn Sie
- Bürgergeld bekommen und in der Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter betreut werden.
- spezielle Förderungen brauchen, die nicht von anderen gesetzlichen Förderleistungen aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wie Bürgergeld abgedeckt werden.
- alternative Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel Bankdarlehen oder Förderleistungen durch Dritte, ausgeschöpft haben.
Sie können keine Freie Förderung erhalten, wenn
- Sie Bürgergeld als Aufstockung zu Arbeitslosengeld erhalten.
- Sie andere Angebote Ihres Jobcenters in Anspruch nehmen können, zum Beispiel die Erstattung von Bewerbungs-, Reise- oder Weiterbildungskosten.
- Leistung durch einen Dritten erbracht werden kann, zum Beispiel andere Behörden, Krankenkassen oder die Rentenversicherung.
Die wichtigsten Themen rund um Freie Förderung
Wenn Sie die Leistung erhalten möchten, können Sie Freie Förderung online beantragen oder vor Ort in Ihrem Jobcenter. Es ist empfehlenswert, einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter zu vereinbaren. So können Sie vorab klären, ob eine Freie Förderung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
Wenn eine Leistung aus der Freien Förderung möglich ist:
- bespricht Ihre Ansprechperson im Jobcenter mit Ihnen, wie das weitere Vorgehen aussieht,
- erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen,
- füllen Sie die Antragsunterlagen aus und senden sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen und Belegen an das Jobcenter, oder
- nutzen Sie die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dafür müssen Sie den Onlineantrag ausfüllen und die notwendigen Nachweise hochzuladen.
Nachdem Ihr Jobcenter alles geprüft hat, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob Sie an einem Projekt oder Angebot der Freien Förderung teilnehmen können, Kosten übernommen werden oder Ihnen ein Zuschuss oder ein Darlehen (Kredit) gewährt wird.
Wichtig: Beachten Sie, dass Sie die Freie Förderung beantragen müssen, bevor die Kosten entstehen. Die Antragsstellung ist kostenlos.
Häufig gestellte Fragen zur Freien Förderung
Wenn Sie Freie Förderung beantragen möchten, ist es wichtig, dass Sie den Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen, die übernommen werden sollen.
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Ansprechperson teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.
Es ist keine maximale Dauer der Freien Förderung vorgeschrieben. Jedoch wird Ihr Jobcenter abwägen, wie sinnvoll und wirtschaftlich die Förderungen sind.
Im Einzelfall kann die Freie Förderung auch dann bis zu 6 Monaten fortgesetzt werden, nachdem Sie eine Arbeit aufgenommen haben und aus dem Leistungsbezug ausgeschieden sind. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter.
Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt mit Bürgergeld vollständig bestreiten oder nur Ihr Einkommen damit ergänzen. Maßnahmen aus der Freien Förderung können dazu beitragen, dass Ihre aktuelle Berufstätigkeit stabilisiert und gesichert wird.
Leistung online beantragen
Hier können Sie die Freie Förderung direkt online beantragen.