Arbeitsgelegenheiten sind in der Regel Tätigkeiten aus dem kommunalen oder gemeinnützigen Raum. Sie müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral und von öffentlichem Interesse sein:
- Eine Tätigkeit ist zusätzlich, wenn Sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann.
- Eine Tätigkeit ist wettbewerbsneutral, wenn durch sie keine Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdrängt werden oder die Entstehung neuer Arbeitsplätze nicht verhindert wird.
- Eine Tätigkeit ist von öffentlichem Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient und nicht zur Bereicherung weniger Einzelner führt.
Arbeitgeber, die Arbeitsgelegenheiten anbieten, heißen Maßnahmenträger. Typische Beispiele für zugelassene Tätigkeiten sind:
- Unterstützung bei der Tafel
- Hilfstätigkeiten im Tierheim
- Hilfstätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen