Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Die Schule abschließen, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden, Haushalt und Wohnung selbst organisieren - das Erwachsenwerden kann eine große Herausforderung sein. Mit individueller Förderung wird es machbar!

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie als junger Mensch in einer schwierigen Lebenssituation sind, gibt es die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen.  

Diese Förderung kann Ihnen helfen, Ihre persönlichen Schwierigkeiten zu überwinden, wenn

  • Sie bisher noch keine Unterstützung erhalten,
  • Sie bald keinen Anspruch mehr auf die bisherige Unterstützung haben oder
  • Sie bislang nicht genug unterstützt werden.

Zum Beispiel können Sie so einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz finden, Sozialleistungen wie Bürgergeld beantragen oder sonstige Hilfe bekommen.

 

Die Förderung ist eine freiwillige Betreuungs- und Unterstützungsleistung speziell für junge Menschen, die zwischen 15 und 25 Jahren alt sind. Sie können Unterstützung erhalten, wenn Sie sich in einer schwierigen Lebenslage befinden. 

Darunter versteht man beispielsweise:

  • fehlender Schulabschluss
  • kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • (drohende) Wohnungslosigkeit
  • familiäre Konflikte
  • finanzielle Probleme oder Schulden
  • gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme

Die Art der Unterstützung wird individuell mit Ihnen abgesprochen. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Sie sind auch im Nachgang zu nichts verpflichtet.

Beispiele möglicher Hilfen

  • Hilfe im familiären Umfeld
  • Finanzielle Unterstützung
  • Alltagsstrukturen schaffen
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung oder bei der Festigung der Wohnsituation
  • Behördengänge begleiten
  • Medizinische Behandlungen einleiten
  • Soziale Beziehungen festigen
  • Nachholen von Schulabschlüssen ermöglichen
  • Hilfe bei der Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes 

Wer hat Anspruch?

Um die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind zwischen 15 Jahre und 25 Jahren alt
  • Sie erhalten Bürgergeld oder erhalten es mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit
  • Sie haben zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kontakt zu Sozialleistungsträgern, Beratungsstellen, wie zum Beispiel dem Jugendamt
  • Wegen Ihrer individuellen Problemlage haben Sie Schwierigkeiten
    • eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen
    • auch auf anderen Wegen eine Arbeit aufzunehmen
    • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen

Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie

  • über 25 Jahre oder unter 15 Jahre alt sind
  • kein Bürgergeld beziehen und es auch in absehbarer Zeit nicht beziehen werden
  • bereits Kontakt zu Sozialleistungsträgern oder Beratungsstellen haben

Häufig gestellte Fragen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen direkt online beantragen. 

Mehr Informationen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen