Illustration des Kopfes des Wegweisers.Er hat einen schwarzen Bart, lächelt und hat eine Mütze auf.
Alle Familien erhalten Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen.

Das Wichtigste in Kürze

Alle Familien erhalten Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt.

 

Kindergeld müssen Sie selbst beantragen. Aktuell bekommen Sie 255 € im Monat. Auf das Kindergeld zahlen Sie keine Einkommenssteuer.

Hinweis: Der Anspruch auf Kindergeld besteht für ein Kind ab dem Tag seiner Geburt. Die Auszahlung erfolgt aber erst nach einem Antrag, den Sie bei der Familienkasse einreichen müssen. Für den Antrag benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und die Ihres Kindes.


Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich erhalten alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte (unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für Stief-, Enkel-, Adoptiv- oder Pflegekinder) mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist.
  • Ihr Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, hat (die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt hierbei keine Rolle).
  •  
  • Ihr Kind eine steuerliche Identifikationsnummer besitzt.

In bestimmten Fällen wird Kindergeld auch für volljährige Kinder gezahlt, wenn:

  • Für Ihr Kind ein Nachweis über Schulausbildung, Hochschulstudium, betriebliche Berufsausbildung, fehlenden Arbeits- oder Ausbildungsplatz, Praktikum, Freiwilligendienst oder eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorgelegt wird. 
  • Nach dem 25. Lebensjahr Ihres Kindes ein Nachweis vorgelegt wird, dass Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und dass es sein Leben nicht selbst finanzieren kann.

Auch mit einer anderen Staatsangehörigkeit können Sie in Deutschland Kindergeld bekommen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind EU-Staatsbürger oder EU-Staatsbürgerin oder besitzen die Staatsangehörigkeit von Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von einem Drittstaat und haben eine gültige Niederlassungserlaubnis, mit der Sie in Deutschland wohnen und arbeiten dürfen.
  • Sie sind unanfechtbar anerkannter Flüchtling oder asylberechtige Person.

Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie

  • Ihr volljähriges Kind seine Schul- oder Berufsausbildung oder sein Studium abbricht, beendet oder unterbricht; 
  • Wenn Ihr volljähriges Kind  nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums arbeitet und die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Die wichtigsten Themen rund um das Kindergeld

Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld

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Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

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