Illustration des Kopfes des Wegweisers.Er hat einen schwarzen Bart, lächelt und hat eine Mütze auf.
Alle Familien erhalten Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Es soll die Grundversorgung eines Kindes ab der Geburt sichern.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Kinder haben, haben Sie auch mehr Ausgaben. Denn Sie müssen für den Unterhalt und die Ausbildung Ihrer Kinder bezahlen. Als Ausgleich für diese zusätzlichen Kosten gibt es das Kindergeld. Alle Familien erhalten Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Es soll die Grundversorgung eines Kindes ab der Geburt sichern. Kindergeld wird mindestens bis zum 18. und höchstens bis zum 25. Geburtstag eines Kindes gezahlt.

 

Kindergeld müssen Sie selbst beantragen. Aktuell bekommen Sie mindestens 250 € im Monat. Das entspricht dem Mindestbedarf für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung für ein Kind. Auf das Kindergeld zahlen Sie keine Einkommenssteuer.

Hinweis: Der Anspruch auf Kindergeld besteht für ein Kind ab dem Tag seiner Geburt. Die Auszahlung erfolgt aber erst nach einem schriftlichen Antrag, den Sie bei der Familienkasse einreichen müssen. Für den Antrag benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und die Ihres Kindes.


Grundsätzlich erhalten alle Eltern und Erziehungsberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist.
  • Ihr Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt hierbei keine Rolle).
  • Sie ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für Stief-, Enkel-, Adoptiv- oder Pflegekinder).
  • Ihr Kind eine steuerliche Identifikationsnummer besitzt.

In bestimmten Fällen wird Kindergeld auch für Kinder über 18 Jahren gezahlt, wenn:

  • Für Ihr Kind nach dem 18. Geburtstag ein Nachweis über Schulausbildung, Hochschulstudium, betriebliche Berufsausbildung, fehlenden Arbeits- oder Ausbildungsplatz, Praktikum, Freiwilligendienst oder eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorgelegt wird. 
  • Nach dem 25. Lebensjahr Ihres Kindes ein Nachweis vorgelegt wird, dass Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und dass es sein Leben nicht selbst finanzieren kann.

Auch mit einer anderen Staatsangehörigkeit können Sie in Deutschland Kindergeld bekommen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind EU-Staatsbürger oder EU-Staatsbürgerin oder besitzen die Staatsangehörigkeit von Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei und sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von einem Drittstaat und haben eine gültige Niederlassungserlaubnis, mit der Sie in Deutschland wohnen und arbeiten dürfen.
  • Sie sind unanfechtbar anerkannter Flüchtling oder asylberechtige Person.

Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie

  • Nach dem 18. Geburtstag nicht informieren, wenn Ihr Kind seine Schul- oder Berufsausbildung oder sein Studium wechselt, abbricht, beendet oder unterbricht; bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und jetzt eine Erwerbstätigkeit aufnimmt; bisher als arbeitssuchend gemeldet war und jetzt eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt; den freiwilligen Wehrdienst antritt oder schwanger ist.
  • Änderungen wie eine neue Anschrift oder Bankverbindung, Trennung oder Scheidung, Änderung des Haushalts, Aufnahme einer öffentlichen Diensttätigkeit für mehr als 6 Monate, Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland, Vermisstmeldung oder Tod von Ihnen oder einem Kind, nicht melden.
  • Das Kindergeld rückwirkend beantragen, aber die Voraussetzungen dafür in diesem Zeitraum nicht erfüllt wurden.
  • Als Eltern oder Erziehungsberechtigte keinen Unterhalt an Ihr Kind zahlen, das in einem eigenen Haushalt lebt und keinen "Abzweigungsantrag" auf Kindergeld bei der Familienkasse gestellt hat.
  • Wenn das Kind nach dem 18. Geburtstag und nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums arbeitet und dessen wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Die wichtigsten Themen rund um das Kindergeld

Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld

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Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

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