Beantragen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor dem Beginn der beabsichtigten Förderung bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Das ist vor Ort, schriftlich oder online möglich. Ihre zuständige Ansprechperson kann außerdem vorher ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Das Wichtigste in Kürze
Beziehen Sie Leistungen von Ihrem zuständigen Jobcenter, können spezifische Angebote dabei helfen, Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Darüber hinaus kann das Jobcenter weitere Unterstützung bieten, beispielsweise wenn Sie Probleme haben, die Sie bei der Vermittlung in den Beruf behindern.
Das Jobcenter kann:
- Ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln,
- Sie an eine selbständige Tätigkeit heranführen oder
- Ihre Aufnahme einer Beschäftigung sichern.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fällt unter diese Leistungen.
Der AVGS gilt für:
- ein Praktikum,
- Probearbeiten oder
- Maßnahmeangebote bei einem zertifizierten Träger.
Die Maßnahmenangebote gelten auch für einen privaten Arbeitsvermittler. Dieser kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, indem er Ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Das heißt, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ihr zuständiges Jobcenter prüft im Einzelfall, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.
Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von Ihrem zuständigen Jobcenter erhalten möchten, müssen grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der ausgefüllte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein muss vor Beginn der geplanten Förderung im Original mit den entsprechenden Anlagen beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden.
Wer hat Anspruch?
Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht grundsätzlich nicht. Ob Sie einen AVGM erhalten, liegt im Ermessen des zuständigen Jobcenters.
Es müssen jedoch grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGM) zu erhalten:
- Sie erhalten Bürgergeld und werden in der Arbeitsvermittlung vom zuständigen Jobcenter betreut
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde durch das zuständige Jobcenter festgestellt
In diesen Fällen können Sie keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen:
- Sie erhalten Arbeitslosengeld
- Es wurde keine Notwendigkeit der Unterstützungsleistung durch das zuständige Jobcenter festgestellt
Die wichtigsten Themen rund um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich.
Gegebenenfalls wird Ihr zuständiges Jobcenter Sie aber darum bitten, bestimmte Dokumente oder Nachweise vorzulegen.
Wenn Sie Leistungen von Ihrem zuständigen Jobcenter beziehen, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten für:
- ein Praktikum oder Probearbeiten
- für Maßnahmeangebote bei einem zertifizierten Träger oder
- für einen privaten Arbeitsvermittler
Die Angebote können in drei Kategorien unterteilt werden:
Maßnahmeangebote bei zertifizierten Trägern
Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, um sich bei einem Träger Ihrer Wahl für die Vermittlung beruflicher Kenntnisse anzumelden. Voraussetzung ist, dass der Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist. Der Gutschein enthält Angaben zu Ziel, Dauer und Inhalt der Förderung. Alles wird im Vorfeld mit Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter besprochen.
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen oder Angebote, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.
Angebote bei einem Arbeitgeber
Mit dem Angebot bei einem Arbeitgeber kann ein Praktikum/Probearbeiten gemäß den individuell vereinbarten Inhalten des Gutscheins gefördert werden. Die Dauer der Tätigkeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.
Angebot von privaten Arbeitsvermittlern
Das zuständige Jobcenter kann die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über einen zugelassenen privaten Arbeitsvermittler fördern. Wenn ein Arbeitsverhältnis mit Hilfe des privaten Arbeitsvermittlers zustande kommt, erhält dieser eine entsprechende Vermittlungsvergütung.
- Nachdem Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragt haben, kann ein Beratungsgespräch mit Ihrer Ansprechperson stattfinden. Diese prüft und entscheidet über den Antrag.
- Bewilligt die Ansprechperson den Antrag, erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dieser enthält unter anderem Angaben zu Ziel, Inhalten, Umfang und Dauer der beabsichtigten Förderung. Den Gutschein geben Sie je nach Zielsetzung an einen Arbeitgeber, einen zertifizierten Maßnahmenträger oder an einen privaten Arbeitsvermittler. Dieser füllt den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein daraufhin mit allen benötigten Informationen aus. Anschließend muss der ausgefüllte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wieder bei Ihrem zuständigen Jobcenter eingereicht werden.
- Lehnt Ihre Ansprechperson den Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Wichtig
Der ausgefüllte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein muss im Original inklusive der zugehörigen Anhänge vor Beginn der beabsichtigten Förderung beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden.
Im Falle einer Förderung bei einem zertifizierten Träger müssen außerdem der entsprechende Maßnahmebogen und ein Nachweis der Zertifizierung vom Träger beigefügt werden.
Die Förderdauer ist grundsätzlich abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf.
Für folgende Konstellationen gibt es jedoch gesetzliche Regelungen:
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum/Probearbeiten): Diese sind höchstens für die Dauer von 6 Wochen möglich, bei Langzeitarbeitslosigkeit oder besonderen Vermittlungshemmnissen sind bis zu 12 Wochen möglich.
- Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen und Angebote, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene durch die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) unterstützt werden.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist kostenlos.
Nach der Bewilligung des Gutscheins können individuell anfallende und notwendige Kosten erstattet werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Kosten der Kinderbetreuung und auswärtige Unterbringung.
Leistung online beantragen
Hier können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein direkt online beantragen.