Diese Illustration zeigt dein Wegweiser mit Mütze und Vollbart
Mit dem Familienpass bekommen Sie vielfältige Ermäßigungen und Vorteilsangebote für Freizeit- und Bildungsangebote. So können Sie und besonders Ihre Kinder regelmäßig am sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Ihrer Region teilhaben.

Das Wichtigste in Kürze

Viele Städte und Gemeinden bieten mit dem Familienpass (auch Familienkarte oder Stadtpass für Familien) freiwillig eine zusätzliche finanzielle Entlastung für alle Familien an, die diese in Anspruch nehmen möchten. Mit dem Familienpass bekommen Sie zum Beispiel vielfältige Ermäßigungen und Vorteilsangebote für Freizeit- und Bildungsangebote. So können Sie und besonders Ihre Kinder regelmäßig am sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Ihrer Region teilhaben. 

 

Das Angebot richtet sich besonders an kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Familien, die von Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit betroffen sind.

 

Der Familienpass ist in den meisten Fällen ein kommunales Instrument und gilt nur in der Region, in der er ausgestellt wurde. Es gibt aber auch Landesfamilienpässe, die innerhalb eines ganzen Bundeslandes gelten. Der Familienpass muss in der Regel bei der Stadt oder Gemeinde selbst beantragt werden.

Es ist möglich, dass Sie in bestimmten Städten und Gemeinden weitere Voraussetzungen (zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Kindern unter 18 Jahren) erfüllen oder bestimmte Nachweise (zum Beispiel Kindergeld-Bescheid) einreichen müssen, um den Familienpass zu beantragen.

 

Auch die Kosten, Laufzeit und konkreten Angebote sowie der Geltungsbereich des Familienpasses können von Region zu Region unterschiedlich sein. Informieren sich dazu direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Sie haben Anspruch auf den Familienpass, wenn Sie

  • Eine Familie mit einer höheren Anzahl an Kindern sind, für die Sie Kindergeld beziehen.
  • Sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, zum Beispiel als Alleinerziehende oder als Familie mit pflegebedürftigen oder behinderten Angehörigen.
  • eine der folgenden Leistungen beziehen:
  • Sich in in einer besonderen Lebensphase befinden - dazu gehören zum Beispiel ältere Erziehungsberechtigte, Ersatz- oder Wehrdienstleistende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Schule, Ausbildung oder Studium.

Der Familienpass wird oft einkommensunabhängig vergeben. 

Sie haben keinen Anspruch auf den Familienpass, wenn Sie

  • Nicht in einer Region leben, in der der Familienpass gilt.
  • Nicht die spezifischen Voraussetzungen (z.B. eine bestimmte Anzahl von Kindern unter 18 Jahren) der Stadt oder Gemeinde erfüllen.
  • Nicht die notwendigen Nachweise (z.B. Kindergeld-Bescheid) einreichen können.
  • Änderungen in Ihrer persönlichen Situation nicht der Stadtverwaltung mitteilen, die Einfluss auf Ihren Anspruch haben könnten, wie zum Beispiel der Wegfall von Kindergeldzahlungen.

Die wichtigsten Themen rund um den Familienpass.

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie den Familienpass direkt online beantragen.