Wie hoch ist Ihr Wohngeldanspruch?
Unterstützung zur Miete können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie alleine leben und und Ihr Gesamteinkommen ab 1. Januar 2020 höchstens 1.120,00 Euro monatlich beträgt.
Ein Haushalt mit vier Personen darf höchstens ein Gesamteinkommen von 2.392,00 Euro im Monat haben. Zu dem Gesamteinkommen zählen die steuerpflichtigen Einkünfte aller Personen, die in einem Haushalt leben. Haben Sie sogenannte Werbungskosten, zum Beispiel durch Fahrten zur Arbeit, geben Sie diese bitte im Antrag an.
Es kann sein, dass Ihre Wohnung zu groß ist oder die Miete zu hoch. Daher gibt es Obergrenzen bei der Miethöhe für die Berechnung des Wohngeldanspruchs. Ob Ihre Miete zu hoch oder Ihre Wohnung zu groß ist, hängt davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben und wie Ihre Gemeinde die Grenzen festgelegt hat.
So liegt zum Beispiel der Höchstbetrag für die Miete je nach Gemeinde:
- Haushalt mit 1 Person: zwischen 338,00 und 575,00 Euro
- Haushalt mit 4 Personen: 568,00 und 968,00 Euro
Seit Januar 2021 wird außerdem zusätzlich zum Höchstbetrag ein Zuschlag für Heizkosten gezahlt. Dieser Zuschlag hängt davon ab, wie viele Personen in einem Haushalt leben. Er beträgt zum Beispiel für:
- Haushalt mit 1 Person: 14,40 Euro
- Haushalt mit 4 Personen: 25,80 Euro
Können Sie selbst prüfen, ob Sie Wohngeld erhalten können und wie hoch Ihr Zuschuss sein wird?
Ja. Mit dem Wohngeldrechner können Sie vorab online testen, ob Sie einen Anspruch haben. Nach der Berechnung können Sie direkt über den Wohngeldrechner einen Online-Antrag ausfüllen. Hier gelangen Sie zum Wohngeldrechner.