Wegweiserin Gesundheit & Pflege
Jeder Mensch hat das Recht, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Bei der Eingliederungshilfe steht Ihre Einbindung in die Gesellschaft im Mittelpunkt. Die Leistung ist dazu da, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, um volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeiten, zur Schule gehen, ein Museum besuchen oder Freunde treffen – für Menschen mit Behinderung ist das Leben oft mit großen Hürden verbunden. Die so genannte Eingliederungshilfe gibt es, um die Folgen der Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Behinderte Menschen haben so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und erfahren eine Unterstützung in ihrer Situation.

 

Die Eingliederungshilfe kann von Ihnen beantragt werden, wenn Sie eine nicht nur vorübergehende geistige, körperliche oder psychische Behinderung haben und wenn Ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist. Sie können eine Leistung der Eingliederungshilfe erhalten, wenn die Aussicht besteht, dass diese Ihnen hilft.

Hinweis: Leistungen der Eingliederungshilfe werden vom jeweiligen Träger der Eingliederungshilfe erbracht. Welche Behörde das ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich. 

Wer hat Anspruch?

Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn 

  • Sie Unterstützung dabei benötigen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben 

und 

  • Sie eine Behinderung haben,
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind,
  • Ihre Behinderung Sie im täglichen Leben einschränkt,
  • Ihre Behinderung nicht nur vorübergehend ist.

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche. 

Auch Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, können Eingliederungshilfe erhalten. Dies geht aber nur unter der Voraussetzung, dass sie keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und nicht mit dem Ziel Eingliederungshilfeleistungen zu beziehen, eingereist sind.

Sie können keine Eingliederungshilfe beantragen, wenn 

  • Sie als deutscher Staatsbürger oder Staatsbürgerin im Ausland leben

Die wichtigsten Themen rund um die Eingliederungshilfe

Häufig gestellte Fragen zur Eingliederungshilfe

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Eingliederungshilfe direkt online beantragen.