Um Leistungen zur Eingliederungshilfe zu erhalten, sind in der Regel die folgenden Schritte notwendig:
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort können Sie Beratung und Unterstützung erhalten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren persönlichen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob und in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.