Schuldnerberatung
Schuldnerberatung Buchholz gGmbH
So erreichen Sie uns
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Erstberatungstermine können in der Regel innerhalb 1 Woche angeboten werden.
Beratung nur nach Terminvereinbarung!
Weiterführende Informationen und Angebote
Wir sind als geeignete Stelle gem. § 305 InsO anerkannt und berechtigt nach dem Beratungshilfegesetz mit dem Landesamt für Soziales, Familie und Jugend abzurechnen.