Digitaler Antragsassistent

Schritt 1

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.

Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.

In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.

Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.

Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass Sie BAföG derzeit nur über ausgewählte Partnerportale beantragen können. Wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl angeben, ermitteln wir die zuständige Stelle und das zugehörige Partnerportal. Dann erhalten Sie einen Link dorthin. Auf dem Partnerportal finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Antrag digital stellen können. Eine direkte Antragsstellung über die Sozialplattform ist aktuell nicht möglich.

Der Online-Antrag – einfach erklärt

Hinweis zur Datenspeicherung

Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.

Kurz und knapp

BAföG können Sie beantragen, wenn Sie studieren oder Ihren Schulabschluss machen möchten, und finanzielle Unterstützung benötigen. 

Wie viel BAföG Sie erhalten, ist abhängig von den eigenen Lebensumständen. 

 

Habe ich Anspruch?

Es gibt zwei Arten von BAföG: das Schüler-BAföG und das Studenten-BAföG. Wenn Sie Schüler-BAföG beantragen, müssen Sie nichts zurückzahlen. Wenn Sie Studenten-BAföG beantragen, müssen Sie das zinslose Darlehen zur Hälfte (50 Prozent) zurückzahlen.

Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung von BAföG zuständig:

  • für Studierende das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind,
  • für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien, das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
  • für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden. 

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihre Antragstellung brauchen, ist je nach Person unterschiedlich. Während Sie den Antrag ausfüllen, erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen. 

Zu diesen Dokumenten gehören zum Beispiel:

Fristen

Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag immer so früh wie möglich, damit Sie rechtzeitig das Geld erhalten. 

Spätestens in dem Monat, in dem Sie anfangen zu studieren, sollten Sie sich um den Antrag kümmern. 

Das Geld erhalten Sie erst ab dem Monat, in dem Sie den BAföG-Antrag gestellt haben.

So lange dauert es

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags ist je nach Einzelfall unterschiedlich. 

Das Amt für Ausbildungsförderung bemüht sich, Ihnen so schnell wie möglich Bescheid zu geben. 

Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen vollständig einreichen.

Diese Kosten entstehen

Die Beantragung von BAföG ist für Sie kostenlos.