Digitaler Antragsassistent

Schritt 1

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.

Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.

In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?

Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen

Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.

Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.

Der Online-Antrag – einfach erklärt

Hinweise zur Datenspeicherung

Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.

Datenschutzerklärung

Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung für Leistungen nach AsylbLG entnehmen.

Kurz und knapp

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sie können die Leistungen nach dem AsylbLG grundsätzlich beantragen, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist oder nicht ausreicht, um zu leben, und Sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. 

Verfahrensablauf

Sie können Leistungen nach dem AsylbLG formlos beantragen. Trotzdem sollten Sie zusätzlich einen persönlichen Termin zur Beratung mit Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren. Nehmen Sie zu dem Termin bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.

So geht‘s:

Habe ich Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie kommen aus einem Drittstaat und haben keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates.
  • Sie halten sich in Deutschland auf.
  • Sie erfüllen eines der folgenden Kriterien: 

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Leistungen nach dem AsylbLG beantragen möchten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis über aktuelles Aufenthaltsdokument (zum Beispiel Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung)
  • Zusätzlich noch folgende Dokumente, falls zutreffend und vorhanden: 

Fristen

Sie können schon ab dem Monat der Antragstellung Leistungen erhalten.

Wenn Ihre Behörde Ihnen eine Frist setzt, müssen Sie diese einhalten. Falls das aus (nachvollziehbaren) Gründen nicht möglich ist, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann es passieren, dass Sie keine Leistungen erhalten, da Sie ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht beachtet haben.

So lange dauert es

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags ist je nach Einzelfall unterschiedlich. 

Die zuständige Behörde bemüht sich, Ihnen so schnell wie möglich Bescheid zu geben. 

Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen vollständig einreichen.

Diese Kosten entstehen

Die Beantragung der Leistungen nach AsylbLG ist für Sie kostenfrei.