Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen und dabei finanzielle oder medizinische Hilfe brauchen, können Sie dafür einen Antrag bei den Behörden stellen.
Hier können Sie die Leistung online beantragen.
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweise zur Datenspeicherung
Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.
Datenschutzerklärung
Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung für Leistungen nach AsylbLG entnehmen.
Kurz und knapp
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sie können die Leistungen nach dem AsylbLG grundsätzlich beantragen, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist oder nicht ausreicht, um zu leben, und Sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

Verfahrensablauf
Sie können Leistungen nach dem AsylbLG formlos beantragen. Trotzdem sollten Sie zusätzlich einen persönlichen Termin zur Beratung mit Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren. Nehmen Sie zu dem Termin bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.
So geht‘s:
Habe ich Anspruch?
Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie kommen aus einem Drittstaat und haben keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates.
- Sie halten sich in Deutschland auf.
- Sie erfüllen eines der folgenden Kriterien:

Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie Leistungen nach dem AsylbLG beantragen möchten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis über aktuelles Aufenthaltsdokument (zum Beispiel Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung)
- Zusätzlich noch folgende Dokumente, falls zutreffend und vorhanden:

Fristen
Sie können schon ab dem Monat der Antragstellung Leistungen erhalten.
Wenn Ihre Behörde Ihnen eine Frist setzt, müssen Sie diese einhalten. Falls das aus (nachvollziehbaren) Gründen nicht möglich ist, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann es passieren, dass Sie keine Leistungen erhalten, da Sie ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht beachtet haben.

So lange dauert es
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags ist je nach Einzelfall unterschiedlich.
Die zuständige Behörde bemüht sich, Ihnen so schnell wie möglich Bescheid zu geben.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen vollständig einreichen.

Diese Kosten entstehen
Die Beantragung der Leistungen nach AsylbLG ist für Sie kostenfrei.
