Förderung schwer zu erreichender junger Menschen bei Bezug von Grundsicherungsgeld
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweise zur Datenspeicherung
Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.
Datenschutzerklärung
Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, können Sie der Datenschutzerklärung für elektronische Anträge im Verfahren Förderung schwer zu erreichender junger Menschen entnehmen.
Kurz und knapp
Wenn Sie als junger Mensch in einer schwierigen Lebenssituation sind, greift diese Leistung.
Sie kann Ihnen helfen, Ihre persönlichen Schwierigkeiten zu überwinden, wenn Sie bisher noch keine oder nicht genug Unterstützung erhalten oder Sie bald keinen Anspruch mehr auf die bisherige Unterstützung haben.

Habe ich Anspruch?
Sie können Unterstützung erhalten, wenn Sie sich in einer schwierigen Lebenslage befinden.
Darunter versteht man beispielsweise:

Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Ansprechperson (das kann zum Beispiel auch eine Streetworkerin oder ein Streetworker sein), welche Unterlagen Sie brauchen.
Hier geht es zur bundesweiten Übersicht aller Jugendberufsagenturen.

Fristen
Fristen gibt es keine.

Diese Kosten entstehen
Es entstehen für Sie keine Kosten.
