Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer beruflichen (Wieder-)Eingliederung? Oder Sie wollen Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann Ihr Jobcenter Sie durch hilfreiche Angebote unterstützen.
Hier können Sie die Leistung direkt online beantragen.
Digitaler Antragsassistent
Schritt 1
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Nutzen Sie unseren Assistenten, um mit wenigen Schritten die richtige Behörde zu finden und Ihren Antrag direkt zu stellen.
Bitte geben Sie als erstes Ihren Wohnort an, damit wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge, Ihre zuständige Stelle sowie die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen anzeigen können. Danach stellen wir Ihnen noch vier kurze Fragen um die für Sie passende Stelle zu finden.
In welcher Stadt oder Gemeinde wohnen Sie?
Digitaler Antragsassistent: Zuständige Stelle finden & Antrag stellen
Mit Ihren Antworten können wir Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Antrag anzeigen und Sie können den Antrag sofort stellen.
Um die richtige Stelle zu finden, benötigen wir noch einige Informationen.
Der Online-Antrag – einfach erklärt

Postleitzahl angeben. Anhand Ihrer Ortsangabe überprüfen wir, ob ein Online-Antrag möglich ist.

Online-Antrag ausfüllen. Das Online-Formular können Sie bequem zuhause ausfüllen. Nachweise können einfach abfotografiert und hochgeladen werden.

Antrag digital abschicken. Überprüfen Sie vorher, ob Sie alle nötigen Informationen und Nachweise korrekt angegeben haben.

Bearbeitungszeit abwarten. Falls es Nachfragen oder neue Informationen zu Ihrem Antrag gibt, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweis zur Datenspeicherung
Wenn Sie sich mit Ihrem Servicekonto anmelden, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Informationen jedoch nur für 24 Stunden zwischengespeichert werden. Nach Ablauf der 24 Stunden müssen Sie den Antrag neu von vorne beginnen.
Kurz und knapp
Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten, wenn Sie Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung benötigen oder Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen wollen. Dazu müssen Sie Leistungen von einem Jobcenter beziehen.

Habe ich Anspruch?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Ihr Jobcenter prüft individuell, ob die Leistungsvoraussetzungen für diese Förderung gegeben sind.

Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich.
Gegebenenfalls wird Ihr zuständiges Jobcenter Sie aber darum bitten, bestimmte Dokumente oder Nachweise vorzulegen.

Fristen
Der ausgefüllte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein muss im Original inklusive der zugehörigen Anhänge vor Beginn der beabsichtigten Förderung beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden.

So lange dauert es
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags ist je nach Einzelfall unterschiedlich.
Das Jobcenter bemüht sich, Ihnen so schnell wie möglich Bescheid zu geben. In der Regel ist beträgt die Zeitspanne ungefähr 2 bis 4 Wochen.

Diese Kosten entstehen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist kostenlos.
Nach der Bewilligung des Gutscheins können individuell anfallende und notwendige Kosten erstattet werden.
Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Kosten der Kinderbetreuung und auswärtige Unterbringung.
