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Inhalte dieser Seite

Die Informationsseiten für Behörden bieten alle übergreifenden Informationen zur Sozialplattform sowie zur Anbindung Ihrer zuständigen Stelle an die Online Dienste.

Auf dieser Einstiegseite finden Sie folgende Inhalte:

  1. Die Sozialplattform kurz & knapp
  2. Leistungen und Funktionalitäten
  3. Beteiligte und Ablauf des Projekts
  4. Ansprechpersonen zu den Themen Anbindung & Nachnutzung
  5. Kontaktmöglichkeiten bei bundeslandspezifischen Anliegen
  6. Weitere Informationen zur Anbindung

1. Die Sozialplattform – kurz & knapp

Um zu vermeiden, dass sich Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Lebenssituationen mit verschiedenen Portalen auseinandersetzen müssen, bietet die Sozialplattform einen unmittelbaren und zentralen Onlinezugang zu Sozialleistungen des Themenfeldes Arbeit und Ruhestand aus einer Hand.

 

Die Bereitstellung von Beratungsleistungen sowie die Antragstellung für Sozialleistungen werden digital und einfach ermöglicht – intuitiv nutzbar und barrierearm. Darüber hinaus sind die Informationsseiten auf Englisch verfügbar, weitere Übersetzungen sind geplant.

2. Leistungen und Funktionalitäten

3. Beteiligte und Ablauf des Projekts

Über den Projektverlauf wurden eine Vielzahl von Nutzenden und Trägern aller föderalen Ebenen einbezogen. Den Kern der Beteiligung bildet das Steuerungsgremium des Projekts, bestehend aus den Mitgliedern (je ein/e Vertreter/in der mitnutzenden Länder), dem Vorsitz (NRW in seiner Rolle als betreibendes Land), weiteren Gästen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kommunale Spitzenverbände sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege) und beratenden Mitgliedern (Vertreter/innen des betreibenden Landes, der GKSt und des Herausgebers von XSozial). Das Steuerungsgremium tagt mindestens zwei Mal pro Jahr. 

In der Projektphase bis Ende 2023 haben die ständigen Mitglieder des Steuerungskreises Fachexpertinnen und Fachexperten der OZG-Umsetzung aus ihren Bundesländern nominiert, um an der fachlichen Erarbeitung der digitalen Anträge mitzuarbeiten. Durch einen regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und Beratungsstellen, Arbeitsgruppen mit Dachverbänden und Trägern der Beratungsstellen werden die Anforderungen und Vorschläge zum Auf- und Ausbau der Sozialplattform diskutiert und aufgenommen. 

Seit 2024 ist die Sozialplattform in den Regelbetrieb übergegangen. Die fachliche Expertise wird durch das Redaktionsnetzwerk gestellt. Fachexpertinnen und Fachexperten aus den nachnutzenden Bundesländern sind mitverantwortlich für das Melden von notwendigen Änderungen am Gesetz und Mitwirken am Ausarbeiten der Änderungen an der Antragsstrecke.

Über Nutzertests und iterative Feedbackschleifen während des gesamten Projekts wurde die kontinuierliche Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet. Hierdurch wurden Anhaltspunkte für die stetige Verbesserung der Nutzerzentrierung geliefert.

4. Ansprechpersonen zu den Themen Anbindung & Nachnutzung

Die folgenden Bundesländer nehmen den Anbindungs- und Kommunensupport der Sozialplattform in Anspruch:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

Zuständige Stellen aus diesen Bundesländern können sich gerne direkt an die Sozialplattform wenden (Verlinkung auf E-Mail anbindung@sozialplattform.de).

 

Zuständige Stellen der hier nicht aufgelisteten Bundesländer wenden sich bitte direkt an die Ansprechperson des Landes, siehe hier (Verlinkung zur Seite mit Kontaktdaten)

Bei bundeslandspezifischen Fragen, beispielsweise zur Finanzierungsregelung, können Sie die koordinierende Stelle Ihres Landes ansprechen.

5. Kontaktmöglichkeiten der koordinierenden Stellen der Länder