Verschiedene Merkzeichen (Buchstabenkürzel) im Schwerbehindertenausweis signalisieren, welche spezifischen Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen bei der Person vorhanden sind. Viele Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen sind an diese Merkzeichen gekoppelt.
Es gibt folgende Merkzeichen:
- Merkzeichen G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr sowie erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung
- Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
- Merkzeichen H: hilflos
- Merkzeichen Bl: blind oder hochgradig sehbehindert
- Merkzeichen RF: Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
- Merkzeichen B: ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig
- Merkzeichen Gl: gehörlos oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung
- Merkzeichen TBl: taubblind
Hinweis: Liegen die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr vor (Merkzeichen G, Gl, H, aG oder Bl), wird der Ausweis zusätzlich halbseitig mit einem orangen Aufdruck versehen und gilt so in Verbindung mit der Wertmarke als Fahrausweis.