Die BundID gilt bundesweit. Sie müssen sich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht um ein neues Konto kümmern.
Fragen zur BundID
In unserem FAQ erhalten Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Sozialplattform.
Ein Konto für alle: Die BundID auf der Sozialplattform
Neben den Servicekonten der Bundesländer (zum Beispiel: Servicekonto.NRW), gibt es auch ein länderübergreifendes Nutzerkonto in Deutschland. Die Ergänzung um die BundID als weitere Authentifizierungs-Möglichkeit auf der Sozialplattform erfolgt zum 01.06.2023.
Nutzerinnen und Nutzer der Sozialplattform, welche die Anmeldung und Identitätsüberprüfung (Authentifizierung) bei der Antragsstellung bislang über das Servicekonto.NRW durchgeführt haben, können dies nun auch mit der BundID tun.
Fragen zur BundID
Das Servicekonto.NRW wird weiterhin zur Verfügung stehen.
Wenn Sie ein Servicekonto.NRW besitzen, bleibt dieses bestehen. Ihre Daten und Anträge werden jedoch nicht automatisch auf die BundID übertragen. Beide Konten funktionieren unabhängig voneinander. Um die BundID zu nutzen, müssen Sie einen eigenen neuen Account anlegen.
Ihre zwischengespeicherten Anträge bleiben entsprechend der definierten Speicherzeiten erhalten. Sie werden aber nicht vom Servicekonto NRW auf die BundID übertragen.
Anträge, die Sie gestellt haben, sind nicht in Ihrem persönlichen Bereich abgespeichert. Hier finden Sie nur Ihre Antrags-Entwürfe. Fertige Anträge können nach Abschluss eines Antrags zusammen mit einer Verarbeitungsbestätigung von Ihnen heruntergeladen werden.
Eine Anmeldung auf der Sozialplattform ist grundsätzlich nicht notwendig, um diese zu nutzen. Erst wenn Sie Online-Anträge stellen wollen, ist es sinnvoll sich bei der BundID anzumelden.
Sie können sich direkt anmelden, wenn Sie im Verlauf der Antragsstellung um Authentifizierung gebeten werden. Oder Sie registrieren sich zunächst unter BundID.
Ihr alter Zugang bleibt erhalten. Bereits angelegte Nutzerkonten werden nicht gelöscht. Ein Übertrag von Informationen und Anträgen ist jedoch nicht möglich.