Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Die freie Förderung bietet Ihnen eine individuelle Lösung für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben — nutzen Sie Ihre Chance!

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Bürgergeld bekommen, gibt es viele Fördermöglichkeiten, um Sie bei der Eingliederung in die Arbeit zu unterstützen. Reichen diese nicht aus, gibt es die Möglichkeit eine Freie Förderung zu beantragen. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gemeinsam mit Ihrem Jobcenter können Sie passgenaue Maßnahmen besprechen, um im Arbeitsmarkt Ihren Platz zu finden.

 

Wenn Sie schon länger arbeitslos oder jünger als 25 Jahre sind und Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, können Sie die Freie Förderung beantragen. 

Ziel der Freien Förderung ist es, Ihnen genau die Unterstützung zu geben, die Sie brauchen, um eine Arbeit zu finden und zu halten. 

Das kann zum Beispiel durch Folgendes erreicht werden: 

  • Sie nehmen an einer Einzel- oder Gruppen-Maßnahme oder Weiterbildungen teil
  • Sie nehmen an einem regionalen Projekt teil
  • Sie erhalten finanzielle Unterstützung, zum Beispiel durch Zuschüsse, einen Kredit oder Erstattungen von Ausgaben

Den Antrag auf Freie Förderung prüft und entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter. Die Art der Unterstützung wird individuell mit Ihnen abgesprochen. 

Die Freie Förderung ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Wichtig:

Ihren Antrag müssen Sie stellen, bevor die zu erwartenden Kosten entstehen. 

In Einzelfällen können Sie die Freie Förderung noch bis zu 6 Monate erhalten, nachdem Sie eine Arbeit aufgenommen haben.

Wer hat Anspruch?

Die Freie Förderung ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Sie können Freie Förderung grundsätzlich erhalten, wenn Sie

  • Bürgergeld bekommen und in der Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter betreut werden.
  • spezielle Förderungen brauchen, die nicht von anderen gesetzlichen Förderleistungen aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wie Bürgergeld abgedeckt werden.
  • alternative Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel Bankdarlehen oder Förderleistungen durch Dritte, ausgeschöpft haben.

Sie können keine Freie Förderung erhalten, wenn 

  • Sie Bürgergeld als Aufstockung zu Arbeitslosengeld erhalten.
  • Sie andere Angebote Ihres Jobcenters in Anspruch nehmen können, zum Beispiel die Erstattung von Bewerbungs-, Reise- oder Weiterbildungskosten.
  • Leistung durch einen Dritten erbracht werden kann, zum Beispiel andere Behörden, Krankenkassen oder die Rentenversicherung.

Die wichtigsten Themen rund um Freie Förderung

Häufig gestellte Fragen zur Freien Förderung

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Freie Förderung direkt online beantragen.